Politik | 11. Juli 2019

BLHV sammelt Unterstützer

Von Padraig Elsner
Volksbegehren Artenvielfalt stoppen!: Unter diesem Titel wurden in dieser Woche über 100 Schreiben von Verbandspräsident Werner Räpple verschickt.
Volksbegehren thematisiert: Im Haus der Abgeordneten in Stuttgart empfing der CDU-Arbeitskreis für ländlichen Raum Vetreter des BLHV.
Mit den Schreiben wendet sich Räpple persönlich an Vertreter von Landwirtschaft und Gesellschaft, um eine gemeinsame Biodiversitätsstrategie anzustoßen, die sowohl der Artenvielfalt als auch den Nutzern Vorteile bringt.
Das Vorgehen von „Pro Biene” sei eine Gefahr für die regionale Ernährung, unsere heimische Kulturlandschaft sowie den Tourismus. Da der rabiate Weg über das Ordnungsrecht aus Räpples Sicht einen finalen Bruch des Vertrauens zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zur Folge hätte, stehe auch der kooperative Naturschutz auf dem Spiel.
Existenziell besorgt
Seine Bedenken äußerte der BLHV auch bei einer Gesprächsrunde mit dem Arbeitskreis Ländlicher Raum und Verbraucherschutz der CDU-Landtagsfraktion. Er stieß dabei auf offene Ohren und Unterstützung. In seinem Brief mahnt Räpple: „Unsere Bäuerinnen und Bauern – ganz unabhängig von der Wirtschaftsweise − erfüllt die angestoßene Entwicklung mit existenzieller Sorge.”
Er verweist insbesondere auf die geplanten Änderungen in Paragraph 34 des Naturschutzgesetzes, die ein flächendeckendes Verbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden bewirken sollen. Darunter fallen wichtige Gebiete für landwirtschaftliche Erzeuger wie die Baar, der Bodenseeraum und der Kaiserstuhl.
Brauchen konventionell oder ökologisch wirtschaftende Betriebe mit Flächen in  Naturschutz-Großgebieten künftig Pflanzenschutzmittel, müssen sie bei der Unteren Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden beantragen. Unter restriktiven Voraussetzungen könne zwar das Regierungspräsidium bestimmte Mittel zulassen. Da aber über jede Ausnahme im Landtag berichtet werden müsse, sei dieser Weg wenig praktikabel, so Räpple. Außerdem stelle sich die Frage, wie die notwendige Kapazität an Kompetenz in den Naturschutzbehörden geschaffen werden soll, um die zu erwartende Vielzahl von Freistellungsanträgen zeitnah zu bearbeiten.