Waldwirtschaft | 14. Oktober 2020

BLHV kritisiert Forstbürokratie

Von Nödl, BLHV
BLHV-Präsident Werner Räpple hat sich in einem Schreiben an Minister Peter Hauk wegen unnötiger Bürokratie bei den Forstbeihilfen gewandt.
Der BLHV schlägt vor, die De-minimis-Förderung online abrufbar zu machen.
Räpple hat dem Minister zunächst nochmals ausdrücklich für sein großes Engagement für die bäuerlichen Waldbesitzer gedankt.
Die vom Minister veranlassten Beihilfen zum Beispiel zur Aufarbeitung der Kalamitäten seien dringend nötig. Jedoch scheiterten viele Förderanträge in der Praxis daran, dass vom Antragsteller eine bürokratische De-minimis-Erklärung gefordert wird. Grund ist die Einhaltung von Obergrenzen. Die Obergrenze für „De-minimis-Wirtschaft” im Forst betrage 200000 Euro in drei Jahren, auf die Hilfen im Bereich Landwirtschaft mit maximal 20000 Euro in drei Jahren angerechnet würden. Insgesamt 180000 Euro würden in der Praxis gerade im bäuerlichen Kleinprivatwald so gut wie nie erreicht. Die De-minimis-Bescheinigung sei somit nur aus formalrechtlichen Gründen nötig. Bei der Forstverwaltungsreform habe das MLR als Ziel vorgegeben, alle Anträge eines Waldbesitzers sollten „auf dem Laptop des Försters im Wald gestellt werden können”.
Datenverfügbarkeit Aber kein Waldbesitzer könne dem Förster vor Ort in seinem Wald aus dem Stegreif die Frage beantworten, ob, in welcher Höhe, zu welchem Zweck und unter welchem Aktenzeichen er in den letzten drei Jahren eine De-minimis-Beihilfe beantragt und erhalten habe. Dies müsse er erst mühsam recherchieren und als Landwirt noch eine Bestätigung über relevante Agrarbeihilfen beibringen, beispielsweise von der Unteren Landwirtschaftsbehörde.
Der BLHV-Präsident schlägt deshalb vor, das MLR solle eine zentrale De-minimis-Datenbank schaffen und vorhalten. Auf diese müsse bei der Beratung eines Förderantrags zugegriffen werden können. Dann müsste der Förster nur noch Namen und Adresse des Waldbesitzers eingeben, hätte sofort den Überblick über erhaltene Förderungen und könnte diese in den Antrag eingeben. Dies würde das Verfahren für die Antragsteller, aber auch für die Förster sehr vereinfachen und entbürokratisieren und die Beihilfen würden ihr Ziel auch erreichen.
Werner Räpple weist dabei darauf hin, dass die Daten von Waldbesitzern, die als Landwirte De-minimis-Beihilfen für Steillagengrünland oder für die SchALVO beantragt und erhalten haben, beim MLR bereits zentral gespeichert sind. Diese Datenbank müsste wohl nur erweitert und mit Zugriffsrechten für die Berater vor Ort versehen werden. Würde darüber hinaus eine zentrale De-minimis-Datenbank auf Bundesebene eingerichtet, könnte Deutschland wie andere Mitgliedsstaaten
die Option nutzen, die Obergrenze von De-minimis-Agrar von 20000 Euro auf 25000 Euro anzuheben. Dies würde insbesondere der Offenhaltung von steilen Grünlandhängen zugutekommen.