Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat Ende der vergangenen Woche in einem Schafbestand knapp
30 km nordöstlich von Stuttgart die Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 3 festgestellt. Damit gelten landesweit Einschränkungen beim Verbringen von Wiederkäuern.
Ungeimpfte Schafe, die vom Blauzungenvirus des Serotyps 3 befallen werden, sterben oft an den Folgen. Hier abgebildet ein Fall von Ende Juli in Nordrhein-Westfalen.
Das Land Baden-Württemberg hat seinen Status „BTV-frei” verloren und wird für mindestens zwei Jahre zum Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer. Grund ist ein Fall von BTV-3 in einem Schafbestand in Weissach im Tal.
Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) mitteilte, steht der Betrieb nun unter behördlicher Beobachtung. Zudem wurden dem Ministerium zufolge Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen ergriffen. Da um den Ausbruchsbetrieb ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet werden muss, gilt nun das gesamte Bundesland als BTV-Restriktionsgebiet. Und das für mindestens zwei Jahre, nämlich gezählt ab dem letzten Ausbruch.
In diesem Zeitraum muss laut MLR anhand von Monitoring-Untersuchungen
nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus mehr zirkuliert. Erst danach
könne Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU
stellen.
Verbringen von Tieren aus dem BTV-Gebiet
Innerhalb des von BTV betroffenen Gebietes – also innerhalb von Baden-Württemberg sowie in andere betroffene Gebiete – ist das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich. Vorausgesetzt, die Tiere zeigen keine Symptome, die auf BTV hinweisen, oder stammen nicht aus einem Tierbestand, der wegen eines BTV-Ausbruchs gesperrt ist.
Beim Verbringen in BTV-freie Regionen innerhalb Deutschlands sieht das anders aus. Dies ist laut MLR nur zulässig, wenn die Tiere mindestens 14 Tage vorher mit Repellentien behandelt wurden und ein anschließender PCR-Test negativ ausfällt. Zudem müsse man den Tieren eine Tierhaltererklärung mit auf den Weg geben. Diese Maßnahmen müssen auch eingehalten werden, wenn die Tiere bereits gegen BTV-3 geimpft wurden. Denn die drei verfügbaren Impfstoffe können lediglich aufgrund einer Eilverordnung verwendet werden, die der Bund Anfang Juni erlassen hat. Dies entspricht nicht einer regulären offiziellen Zulassung und ist ein befristeter Zustand.
Nur die Impfung hilft
Zur Vermeidung einer Infektion mit BTV-3 seien diese Impfstoffe jedoch
wirksam und deshalb zu empfehlen, betont das Stuttgarter Ministerium.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk appelliert sogar ausdrücklich an die
Betriebe, das Impfangebot zu nutzen. Dieser Aufruf richtet sich auch an
Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Bestände bereits gegen BTV-4
und/oder BTV-8 geimpft haben. Denn diese Impfstoffe wirken nicht gegen
den neuen Serotyp 3.
Zudem ergänzt das Ministerium: Ungeachtet des Statusverlustes seien auch
zukünftig möglichst flächendeckende BTV-Impfungen unerlässlich, um
einen vorbeugenden Schutz aufzubauen und die Zahl der Ausbrüche auf ein
Minimum zu begrenzen. Das Land und die Tierseuchenkasse
Baden-Württemberg unterstützen deshalb finanziell die BT-Schutzimpfungen
mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.
BTV-Impfzuschuss in Baden-Württemberg
Bei Impfungen gegen den Serotyp 3 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2 Euro, beim Schaf 1,90 Euro sowie bei Ziegen 0,90 Euro. Aufgrund des Eintragsrisikos aus Frankreich bleibt die Einteilung in Impfzonen gegen BTV-4 sowie BTV-8 bestehen. Die Unterstützung beim Rind beträgt in der Impfzone 3 1 Euro; 2 Euro in der Impfzone 2 und 3,50 Euro in der Impfzone 1. Beim Schaf beträgt die Unterstützung in der Impfzone 3 insgesamt 0,65 Euro, 1,30 Euro in der Impfzone 2 und 1,90 Euro in der Impfzone 1. Bei Ziegen bleibt die Unterstützung in der Impfzone 3 bei 0,40 Euro, in der Impfzone 2 bei 0,80 Euro und in der Impfzone 3 bei 1,40 Euro.
Acht Bundesländer von BTV-3 betroffen
BTV-3 wurde im Herbst 2023 aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingetragen und hat sich Ende Juli nach Rheinland-Pfalz und Hessen ausgebreitet. Zum Redaktionsschluss der BBZ am Mittwoch waren bereits weitere drei Bundesländer betroffen: Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Experten befürchten ein vergleichbares Seuchengeschehen wie 2006. Daher ist laut MLR eine vorbeugende Impfung mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen auch aus Tierschutzgründen dringend erforderlich.