Mit der EU-Ökoverordnung, der Definition von Dauergrünland und dem Bürokratieabbau befasste sich der EU-Agrarrat Anfang der Woche in Brüssel.
Die EU-Agrarminister unterstützten eine Initiative Sloweniens, den 20. Mai zum Welttag der Honigbiene auszurufen.
Die EU-Agrarminister haben noch keine einheitliche Position zur Reform der EU-Ökoverordnung gefunden. In einer Aussprache am Montag sah die Mehrheit der Minister zentrale offene Punkte. Der Umgang mit Rückständen unerlaubter Substanzen und die Häufigkeit der Vor-Ort-Kontrollen erwiesen sich als Hindernisse für einen Kompromiss. Beim nächsten Rat im Juni dürfte es einen neuen Anlauf geben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gab sich zuversichtlich, dass es keine Sondergrenzwerte für Rückstände bei Bioprodukten geben werde. „Wir sind weg, das kann ich heute definitiv sagen, von der Totalrevision der Ökoverordnung”, so Schmidt. Unterdessen verabschiedeten die europäischen Landwirtschaftsminister eine Stellungnahme zum Bürokratieabbau. Darin begrüßt der Rat die angekündigte Vereinfachungsinitiative der Kommission und drängt auf ein rasches Angehen der dringlichsten Maßnahmen, darunter die Überarbeitung von Detailregeln und Leitlinien. Daneben unterstützten die Minister eine Initiative Sloweniens, den 20. Mai zum Welttag der Honigbiene auszurufen. Der 20. Mai wurde gewählt, weil an diesem Tag im Jahr 1734 der Slowene Anton Janš geboren wurde, der als ein Vorreiter der modernen Imkerei gilt. Dänemark warb für die Unterstützung eines Positionspapiers, in dem auf EU-Ebene eine Anpassung der Tierschutzstandards in der Schweinehaltung gefordert wird.
Hogan kündigt an: Keine Grünland-Automatik nach fünf Jahren Leguminosen
Die EU-Kommission reagiert auf die anhaltende Kritik an der Definition von Dauergrünland. Wie Kommissar Phil Hogan gegenüber den Agrarministern der EU ankündigte, soll der Anbau von Leguminosen wie Alfalfa nach fünf Jahren ausdrücklich nicht zur automatischen Umwandlung der entsprechenden Fläche in Dauergrünland führen. Dies soll ebenso für Brachland gelten, das als ökologische Vorrangfläche deklariert wurde, sowie für Flächen, die einer Agrarumweltmaßnahme unterliegen. Hogan sagte zu, die Kommission werde umgehend einen entsprechenden Auslegungshinweis verabschieden, um Bedenken gerade auch deutscher Landwirte Rechnung zu tragen. Gleichzeitig will der Ire mehr Flexibilität bei der Berechnung von ökologischen Vorrangflächen gewähren; unter anderem sollen Hecken und Waldstreifen mit Unterbrechungen von bis zu vier Metern als Einheit anerkannt werden. Die neuen Regeln sollen noch für das Antragsjahr 2015 greifen.