Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz sorgt für deutliche Kritik wegen der Absenkung des Pauschalierungssatzes und der unterjährigen Änderung.
Wenn der Gesetzentwurf so durchginge, dann wäre der
zusätzliche Aufwand für Pauschalierer beträchtlich.
Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Bundesrat forderten Korrekturen am Entwurf. Der Pauschalierungssatz soll von 9 auf 8,4 % sinken. Gelten soll der neue Satz am Tag nach Verkündung des Gesetzes. Ab dem 1. Januar 2025 soll die Pauschale erneut sinken, und zwar auf 7,8 %.
„Statt der angekündigten Entlastungen sieht der Entwurf eine erhebliche erneute Mehrbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe vor”, kritisierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Inakzeptabel sei die vorgesehene Absenkung des Pauschalierungssatzes. Zum einen enthalte die Berechnung des Satzes einen systematischen Fehler, der die pauschalierenden Betriebe in Summe mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag belaste, argumentiert Krüsken. Zum anderen sei eine unterjährige Umstellung logistisch und buchführungstechnisch nur mit extremem Aufwand zu leisten.
Außerdem müsse die bereits mit dem Wachstumschancengesetz in Kauf genommene Benachteiligung aller pauschalierenden Landwirte beseitigt und die auf 800000 Euro angehobene Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung und die Buchführungsgrenze gleichlaufend auch für die Pauschalierungsgrenze angewendet werden.
Nicht umsetzbar
Der DRV wies darauf hin, dass ein geänderter Steuersatz
nach Verkündung in der Praxis nicht umsetzbar sei. Für die Umstellung
des Steuersatzes brauchten die Betriebe einen zeitlichen Vorlauf. Abrechnungen erfolgten in der Regel für einen ganzen monatlichen
Lieferzeitraum. Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde
die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der
Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen.
Der bürokratische Aufwand würde alle Ankündigungen zur
Bürokratieentlastung konterkarieren.
Der Gesetzentwurf stand vergangene Woche auch im Bundestag auf der
Tagesordnung. Das Thema Umsatzsteuerpauschalierung wurde lediglich von
der Union aufgegriffen. Der CSU-Abgeordnete Sebastian Brehm bezifferte
die mit der Senkung des Durchschnittssatzes einhergehende Belastung für
die Landwirte auf 96 Mio. Euro. Sein Fraktionskollege Fritz Güntzler
wies darauf hin, dass der Satz von 8,4 % wahrscheinlich nur für vier
Wochen gelten werde. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen.
Auch der Bundesrat forderte in seiner Sitzung vergangene Woche, auf die Absenkung des Durchschnittssatzes noch in diesem Jahr zu verzichten. Die unterjährige Absenkung stelle einen nicht zu rechtfertigenden hohen
bürokratischen Aufwand für betroffene Landwirte dar.