Politik | 04. Oktober 2024

Bei der Pauschalierung droht weiter Unheil

Von AgE
Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz sorgt für deutliche Kritik wegen der Absenkung des Pauschalierungssatzes und der unterjährigen Änderung.
Wenn der Gesetzentwurf so durchginge, dann wäre der zusätzliche Aufwand für Pauschalierer beträchtlich.
Der  Deutsche Bauernverband (DBV),  der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Bundesrat forderten   Korrekturen am Entwurf.  Der Pauschalierungssatz soll von  9 auf 8,4 %  sinken. Gelten soll der neue Satz am Tag nach Verkündung des Gesetzes. Ab dem 1. Januar 2025 soll die Pauschale erneut sinken, und zwar auf 7,8 %.
„Statt der angekündigten Entlastungen sieht der Entwurf eine erhebliche erneute Mehrbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe vor”, kritisierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Inakzeptabel sei die vorgesehene Absenkung des Pauschalierungssatzes.  Zum einen enthalte die Berechnung des Satzes einen systematischen Fehler, der die pauschalierenden Betriebe in Summe mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag belaste, argumentiert Krüsken. Zum anderen sei eine unterjährige Umstellung logistisch und buchführungstechnisch nur mit extremem Aufwand zu leisten.
Außerdem müsse  die bereits mit dem Wachstumschancengesetz in Kauf genommene Benachteiligung aller pauschalierenden Landwirte beseitigt und die auf 800000 Euro angehobene Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung und die Buchführungsgrenze gleichlaufend auch für die Pauschalierungsgrenze angewendet werden.
Nicht umsetzbar
Der DRV wies darauf hin, dass ein geänderter Steuersatz nach Verkündung in der Praxis nicht umsetzbar sei. Für die Umstellung des Steuersatzes brauchten die Betriebe einen zeitlichen Vorlauf.  Abrechnungen erfolgten in der Regel für einen ganzen monatlichen Lieferzeitraum. Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen. Der   bürokratische Aufwand würde alle  Ankündigungen zur Bürokratieentlastung konterkarieren.
Der  Gesetzentwurf  stand  vergangene Woche  auch im Bundestag auf der Tagesordnung. Das Thema Umsatzsteuerpauschalierung wurde lediglich von der Union aufgegriffen. Der CSU-Abgeordnete Sebastian Brehm bezifferte die mit der Senkung des Durchschnittssatzes einhergehende Belastung für die Landwirte auf 96 Mio. Euro. Sein Fraktionskollege Fritz Güntzler wies darauf hin, dass der Satz von 8,4 % wahrscheinlich nur für vier Wochen gelten werde. Der Entwurf wurde  in die Ausschüsse überwiesen.
Auch der Bundesrat forderte in seiner Sitzung vergangene Woche, auf die  Absenkung des Durchschnittssatzes  noch in diesem Jahr zu verzichten.  Die unterjährige Absenkung  stelle einen nicht zu rechtfertigenden hohen bürokratischen Aufwand für  betroffene Landwirte dar.