Land und Leute | 29. August 2018

Generelles Verbot bringt Strukturbruch

Von Team Agrar im BBL
Das Team Agrar im Bund Badischer Landjugend (BBL) distanziert sich von der Forderung des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) zum Ausstieg aus der Anbindehaltung und zeigt ein differenzierteres Bild auf.
Wenn man von Anbindehaltung spricht, sei grundsätzlich zwischen der ganzjährigen Anbindehaltung und der sogenannten Kombinationshaltung zu unterscheiden, betonen die Vertreter des Team Agrar. Bei der Kombinationshaltung haben die Rinder von Frühjahr bis Herbst Weidegang oder einen Laufhof zur Verfügung. Deshalb stellt sich der BBL gegen die pauschale Kritik am Anbindestall.
Die ganzjährige Anbindehaltung jedoch sehen auch die jungen Agrarier nicht als zukunftsfähige Haltungsform an. Diese sei mit dem Tierwohl zudem schwer vereinbar. Für betroffene Betriebe fordern sie eine staatliche Unterstützung, die Haltungsform mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren zu verbessern.
Anders sehe es bei der Kombinationshaltung aus, so der BBL. Diese sei eine traditionelle und tiergerechte Haltungsform - vor allem in Bergregionen. Die Weidehaltung im Besonderen gehöre zu den natürlichsten Halterungsformen für Rinder. Sie garantiere den Tieren großen Bewegungsraum, Luft, Licht, Sonne und frisches Gras. Darüber hinaus können die Rinder im Freiland ihr instinktives Verhalten ausüben. 
Haltungsform ist nur ein Aspekt
Die Haltungsform sei aber nur ein Aspekt, der das Wohl der Nutztiere bestimme. Artgerechte Haltung eines Nutztieres lasse sich nicht der eines wildlebenden Tieres gleichsetzten. In einem Jahrtausend langen Prozess der Domestizierung sei eine enge Tier-Mensch-Beziehung entstanden, die das Wohl des Nutztiers nachhaltig determiniere. Entscheidender für das Tierwohl bei der Nutztierhaltung sei daher das Herdenmanagement durch den Betriebsleiter. Befürworter des Verbots der Kombinationshaltung gehen davon aus, dass mit dem Verbot der Anbindehaltung ein Strukturwandel in den von Kombinationshaltung geprägten Regionen Süddeutschlands einsetzten würde.
Dieses Szenario sei entschieden zurückzuweisen. Vielmehr würde es zu einem harten Strukturbruch in diesen Regionen kommen, bekräftigen die BBL-Vertreter.
Südbaden ist geprägt durch eine kleistrukturierte Landwirtschaft. Der Großteil der Betriebe sind Familienbetriebe in Zu-, Neben- oder Haupterwerb. Aufgrund der topografischen Lage und der Betriebsgrößen sei vorhersehbar, dass betroffene Betriebe die Umstellungskosten scheuten und folglich die Rinderhaltung aufgeben würden. 
Höfesterben würde beschleunigt
Somit werde sich der Prozess des Höfesterbens beschleunigen. Daraus ergebe sich die Gefahr, dass weite Teile unwegsamer Bergregionen und anderer benachteiligter Gebiete nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Um historisch gewachsene Kulturlandschaften und deren Wert für den Tourismus als Naherholungsgebiet zu erhalten, müssten diese Regionen sodann von öffentlicher Hand gepflegt werden.
Das Kuriose daran sei, so die Junglandwirte, dass der Lebensmitteleinzelhandel gerade mit kleinen Bauern Werbung mache, weil es bei den Verbrauchern gut ankomme. Gleichzeitig bedrohe man genau diese Betriebe mit dem generellen Verbot der Anbindehaltung oder der Auslistung ihrer Produkte aus Anbindehaltung in der Existenz. Die Agrarier geben zu bedenken: „Ist es das, was wir als Gesellschaft wollen?”
Falls ja, sollten jedoch nur Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, den drohenden Strukturbruch in den Bergregionen Süddeutschland zu verhindern. Das grundsätzliche Verbot der Anbindehaltung sei hierfür ein gänzlich ungeeignetes Instrument. Vielmehr sollte der Gesetzgeber eine wesentliche Förderung der Investitionen für die Umstellung der Haltung gewähren. Nur so könne man die kleistrukturierte Landwirtschaft und die bäuerlichen Familienbetriebe erhalten.