Das in Bayern laufende Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen” hat nun seitens der Staatsregierung offensichtlich den Handlungsdruck erhöht.
Das bayerische Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen” erregt mittlerweile bundesweit Aufmerksamkeit.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte bereits am Donnerstag voriger Woche vor Pressevertretern bis zum Frühsommer ein umfassendes Gesetz für mehr Natur- und Artenschutz an. Ein Sprecher der Münchener Staatskanzlei bestätigte dies. Demnach will Söder dabei sowohl den Bayerischen Bauernverband (BBV) als auch die Naturschutzverbände einbeziehen. Der Ministerpräsident sprach von einem „unideologischen” Gesetzentwurf, der neben den Bienen auch dem Berufsstand zugute kommen solle. Der Entwurf soll unabhängig vom Ausgang des Volksbegehrens vorgelegt werden.
Zuvor hatte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Volksbegehren unterstrichen. Sie verwies zur Begründung auf „gravierende fachliche Widersprüche” und warf in dem Zusammenhang die Frage auf, warum einfache mechanische Maßnahmen eingeschränkt werden sollten und dadurch der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel befördert werden solle. Das ergebe keinen Sinn, stellte die CSU-Politikerin klar. Die Initiatoren des Volksbegehrens, der ÖDP Bayern, der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), Bündnis 90/Die Grünen in Bayern und der Bund Naturschutz in Bayern (BN), betonten, dass das Volksbegehren „explizit als Partner der Landwirte” zu verstehen sei. Während der Bayerische Bauernverband (BBV) seine Kritik an diesem erneut bekräftigte und dabei auch Unterstützung von der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) erhielt, warben die Unterstützer weiter um Zustimmung für den damit verbundenen Gesetzentwurf.
Söder kündigt Runden Tisch an
Söder kündigte zudem − ebenfalls unabhängig vom Ausgang
des Volksbegehrens − einen Runden Tisch an, mit dem er einen
„parteiübergreifenden Konsens” erzielen wolle. Er unterstrich hierzu,
dass man dabei alle mitnehmen müsse, von den Naturschutzverbänden, den
Jägern über die Fischer und Landschaftspfleger bis hin zum
Bauernverband. Natur- und Artenschutz gehe nur mit und nicht gegen die
Bauern. Der Ministerpräsident stellte klar, dass das Volksbegehren nicht
zu einem Höfesterben führen dürfe.
Kaniber erklärte im Hinblick auf die Gesetzesinitiative mit
festgeschriebenen Ausbauzielen für den Ökolandbau, dass eine „staatliche
Verordnung des Ökolandbaus” „Planwirtschaft pur” wäre und sich außerdem
gegen existierende Biobetriebe richte. Der Ökolandbau könne nur am
Markt entlang entwickelt werden; von Angebotsüberschüssen profitiere
niemand.
Die Ministerin appellierte zugleich an jeden Einzelnen, mehr
Verantwortung für die Artenvielfalt zu tragen. Es sei „nicht fair”, von
einer einzelnen Bevölkerungsgruppe zu fordern, die Folgen „unser aller
Lebens- und Konsumgewohnheiten zu verantworten”. Gemeinsam mit den
Landwirten sei vieles für die Artenvielfalt geschaffen worden, und
vieles sei auf gutem Wege. Als Beispiel nannte die Ministerin die
bayerischen Agrarumweltprogramme.
BBV: „Der falsche Weg”
BBV-Generalsekretär Georg Wimmer betonte, dass die
Landwirtschaft auf Insekten und Bienen angewiesen sei. Das
Volksbegehren sei der falsche Weg. Der BBV lehne es deswegen ab, stellte
Wimmer klar.
Die agrarpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen
Landtag, Gisela Sengl, kritisierte, dass die freiwilligen Programme zu
wenig bewirkt hätten. Deshalb setzten sich so viele gesellschaftliche
Gruppen in dem Volksbegehren für die Rettung der Artenvielfalt ein. Die
Sorge der Ministerin um die Ökolandwirtschaft bezeichnete Sengl als
„unglaubwürdig”. Die Grünen-Politikerin zeigte sich unter Verweis auf
Zahlen des bayerischen Landwirtschaftsministeriums überzeugt, dass der
Biomarkt enorm aufnahmebereit sei und dass der Umstieg von
konventioneller auf ökologische Landwirtschaft nachhaltigen
wirtschaftlichen Erfolg verspreche.
Stimmenzahl erreicht
Die Initiatoren des bayerischen Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen” haben nach übereinstimmenden Berichten am Mittwoch dieser Woche die nötige Zahl von 948000 Unterschriften und somit zehn Prozent der Stimmberechtigten überschritten. Bereits am Montag waren 900000 Unterschriften abgegeben worden, hat der Trägerkreis in München bekanntgegeben. Zu dem Trägerkreis gehören die ÖDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV). Der mit dem Volksbegehren vorgelegte Gesetzentwurf geht somit in den Landtag. Dort können die Abgeordneten der Vorlage nur zustimmen oder diese ablehnen. Votiert die Mehrheit der Abgeordneten gegen den Entwurf, kommt es zum Volksentscheid, bei dem mit „ja” oder „nein” über den Gesetzentwurf abgestimmt werden kann. Für eine Zustimmung zum Volksentscheid bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.