Die deutsche Landwirtschaft muss sich darauf einstellen, dass auf sie im Hinblick auf die von ihr verursachten Ammoniakemissionen eine Herkulesaufgabe zukommt.
Für den DBV ist es nicht zu vermitteln, dass Deutschland mehr als doppelt so viel an Ammoniakemissionen einsparen soll wie mancher Nachbarstaat.
An der mit der neuen EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) verbundenen Vorgabe, wonach Deutschland diese Emissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 um 29 Prozent reduzieren muss, wird sich aller Voraussicht nach nichts mehr ändern. Das Europaparlament stimmte am 23. November der Novelle zu. Da die neue NEC-Richtlinie bereits informell mit den Mitgliedstaaten abgestimmt worden ist, gilt die Annahme durch den Rat nur noch als Formalie. Erwartungsgemäß bewerten Umwelt- und Agrarpolitiker sowie die betreffenden Verbände die Vorgaben konträr.
Kommen harte Struktureinschnitte?
Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet harte
Struktureinschnitte für die hiesige Landwirtschaft und kritisierte
ebenso wie der CSU-Europaabgeordnete Albert Deß und die
Europaabgeordnete der Freien Wähler, Ulrike Müller, die unterschiedlich
hohen Reduzierungsvorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten. Für die
EU-Umweltpolitiker Jo Leinen, Catherine Bearder und den grünen
EU-Agrarpolitiker Martin Häusling ist die Reform dagegen nur ein erster
Schritt, der hätte ambitionierter verlaufen können.
Die Richtlinie sieht nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für
die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak, flüchtige
organische Verbindungen und Feinstaub bis 2030 im Vergleich zu 2005
vor.
Die strengeren Grenzwerte würden die Auswirkungen der Luftverschmutzung
auf die öffentliche Gesundheit um etwa die Hälfte mindern, so die
EU-Kommission, die ursprünglich auch die Methanemissionen angehen
wollte. Die Mitgliedstaaten hatten aber darauf bestanden, Methan aus der
Richtlinie herauszunehmen. Die Kommission kündigte indes an,
zusätzliche Maßnahmen für einen kleineren Methanausstoß zu prüfen.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken sieht auf die Tierhalter in Deutschland enorme, „teils kaum zu bewältigende
Herausforderungen” zukommen.
Ungleichheit nicht zu vermitteln
Für Krüsken ist es nicht zu vermitteln, dass Deutschland
mehr als doppelt so viel an Ammoniakemissionen einsparen soll wie
mancher Nachbarstaat. Mit 19 Prozent liegt die durchschnittliche
Reduzierungspflicht für alle EU-Länder um zehn Prozentpunkte unter der
von Deutschland. Zwar sei im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem
Europaparlament, dem Rat und der Kommission die überzogene Forderung des
Umweltausschusses für eine Minderung der Ammoniakemissionen in
Deutschland um 46 Prozent verhindert worden, stellte der
DBV-Generalsekretär fest. Auch die Streichung von Methan aus der
NEC-Richtlinie sei richtig, um Doppelregelungen mit der Klimapolitik zu
vermeiden. Dennoch sei das für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel
für Ammoniak „mehr als ambitioniert” und berge gerade für tierhaltende
Betriebe das Risiko von Strukturbrüchen mit Verlusten an Marktanteilen.
Es sei kontraproduktiv, dass durch die strengen Vorgaben zur Reduzierung
von Ammoniakemissionen die Entwicklung von Tierhaltungsverfahren mit
Außenklimazugang ausgebremst werde. Der Zielkonflikt zwischen
Luftreinhaltung und Tierwohl werde zu Lasten der Tierhaltungen gelöst.
Zur Abmilderung der negativen Folgen für die Tierhaltung fordert der
DBV-Generalsekretär eine Förderung emissionsmindernder Technologien.