Die deutschen Bauern wollen eine gemeinsame europäische, eine einfachere und eine effektivere Agrarpolitik. Die beim Deutschen Bauerntag beschlossene „Wiesbadener Erklärung” hebt die existenzielle Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die deutsche und europäische Landwirtschaft hervor.
„Eine finanziell gut ausgestattete GAP sorgt für wirtschaftliche Stabilität der Betriebe in offenen und volatilen Märkten, unterstützt deren Wettbewerbsfähigkeit, fördert eine nachhaltigere und flächendeckende Bewirtschaftung und stärkt die Attraktivität und Vitalität ländlicher Räume”, betont der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied.
In der „Wiesbadener Erklärung” fordert der DBV vor allem ein stabiles EU-Agrarbudget. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene finanzielle Kürzung wird abgelehnt. Der Deutsche Bauernverband tritt entschieden dafür ein, die Funktion der Direktzahlungen zur Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen, zur Risikoabsicherung und zum Ausgleich höherer EU-Standards zu erhalten.
Anstatt einer deutlichen Ausweitung der Auflagen hin zu einer „Super Cross Compliance” (sogenannte „erweiterte Konditionalität”) fordert der DBV, die Agrarumweltmaßnahmen in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik weiterzuentwickeln.
Mit der „Wiesbadener Erklärung” macht der Bauernverband nach eigenen Angaben deutlich, dass die GAP eine gemeinsame europäische Förderpolitik bleiben müsse. „Die EU-Agrarförderung muss Eckpfeiler der europäischen Integration bleiben”, fordert Rukwied. Der DBV befürchtet neue Wettbewerbsverzerrungen durch zu große Entscheidungsspielräume für die Mitgliedstaaten, zum Beispiel
bei produktionsgekoppelten Zahlungen. Weiter fordert der DBV, die ausufernde Antrags- und Kontrollbürokratie abzubauen.
Die EU müsse sich hier künftig auf die Überwachung der Kernpunkte beschränken und den Mitgliedstaaten mehr Freiräume bei Antrags- und Kontrollverfahren geben.
Schließlich fordern die deutschen Landwirte, so der DBV, rechtzeitige Klarheit über das neue Fördersystem nach 2020, einschließlich der frühzeitigen Entscheidung über eine Übergangsregelung.