Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf Nachbesserungen bei der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). DBV-Präsident Joachim Rukwied und die Präsidenten der Landesbauernverbände haben sich deswegen an Ministerin Julia Klöckner gewandt.
Um die Dringlichkeit der Anliegen bei der Umsetzung der GAP zu unterstreichen, haben sich DBV und Landesbauernverbände gemeinsam an Julia Klöckner gewandt.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundeslandwirtschaftsministerin mahnen DBV-Präsident Joachim Rukwied und die Präsidenten der Landesbauernverbände eine ausgewogene und attraktive Gestaltung der Eco-Schemes an und fordern insbesondere deutliche Korrekturen für Grünland- und Futterbaubetriebe.
Umweltmaßnahmen nicht kannibalisieren
Erneut warnen die Verbandsspitzen
vor einer Kannibalisierung von Agrarumweltmaßnahmen. Daher müssten die
Maßnahmen zur extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünland sowie zum
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf Acker- und
Dauerkulturflächen aus dem Katalog der Eco-Schemes gestrichen werden.
Rukwied erinnerte an die Forderung der Zukunftskommission Landwirtschaft
(ZKL), dass Agrarumweltmaßnahmen betriebswirtschaftlich attraktiv sein
sollen. „Dies muss der Bund jetzt aufgreifen”, so der DBV-Präsident
anlässlich der Veröffentlichung des Briefes. Die Eco-Scheme-Maßnahmen
müssten so kalkuliert werden, dass sie auch an Gunststandorten für die
Landwirte attraktiv seien. Der Bund müsse zügig die Eckdaten für die
Kalkulation der Eco-Schemes vorlegen, damit die Landwirte planen
könnten.
Augenmaß nötig
Augenmaß fordern die Präsidenten bei der Umsetzung der
Konditionalität. Deren deutliche Ausweitung könne bei einer Basisprämie
von nur noch etwa 150 Euro/ha dazu führen, dass sich für eine Reihe von
landwirtschaftlichen Betrieben EU-Zahlungen nicht mehr rechnen würden.
„Das liegt ausdrücklich nicht im Interesse des landwirtschaftlichen
Berufsstandes”, betonte Rukwied. Deshalb sei es erforderlich, die im
EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmen in Deutschland vollständig
anzuwenden und darauf zu achten, dass Auflagen von den Landwirten
praktikabel und bürokratiearm erfüllt werden könnten.
Keine neuen Bürokratieauflagen
Konkret fordern die Bauernpräsidenten unter anderem,
bei der Mindestverpflichtung für Brachen die im EU-Recht vorgesehenen
Optionen anzuwenden. Dazu zähle unter anderem die anteilige Anrechnung
von Zwischenfrüchten und Leguminosen. Bei den Pufferstreifen an
Gewässern bedeute ein allgemeiner Mindestabstand von drei Metern einen
starken Einschnitt im Vergleich zur geltenden Orientierung am Fachrecht.
Hier seien die EU-rechtlichen Optionen für Regionen und Gräben
wahrzunehmen.
Bei der sozialen Konditionalität fordern die Bauernpräsidenten eine
schrittweise Einführung erst ab 2025. Bei der Umsetzung seien neue
Bürokratieauflagen wie Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie
zusätzliche Kontrollen zu vermeiden. Darüber hinaus müssten eventuelle
Kürzungen und Sanktionen verhältnismäßig sein.
So einfach wie möglich müsse der geforderte Nachweis des „aktiven
Landwirts” gestaltet werden. Dafür biete sich der Versicherungsnachweis
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an. Weitergehende
Prüfungen anhand von Negativ- oder Positivlisten sollten den Präsidenten
zufolge hingegen entfallen. Für die mit der Anhebung der
Junglandwirteförderung von zwei Prozent auf drei Prozent des
Direktzahlungsbudgets einhergehenden zusätzlichen Mittel von jährlich
rund 44 Millionen Euro fordern die Verbandsspitzen eine zielgerichtete
Verwendung in der Zweiten Säule. Vorgeschlagen wird, das Geld
verbindlich für Niederlassungsbeihilfen, Existenzgründungsbeihilfen und
Zuschläge in der Investitionsförderung einzusetzen.