Politik | 22. April 2021

Ausweitung auf 102 Tage bei Saisonkräften kommt

Von AgE
Union und SPD haben ihre Meinungsverschiedenheit zu den geplanten Änderungen bei den Regelungen für Saisonarbeitskräfte beigelegt.
Es bleibt bei dem zwischen  Bundeslandwirtschafts- und  Bundesarbeitsministerium ausgehandelten Kompromiss, der vor Ostern vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und der  am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden sollte.
Im Mittelpunkt steht eine bis Ende Oktober befristete Ausweitung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 102 Tage. Neu eingeführt werden eine Meldepflicht für Arbeitgeber über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes ihrer Saisonbeschäftigten sowie eine automatische Rückmeldung der Minijobzentrale, ob eine Saisonkraft bereits weitere kurzfristige Beschäftigungen in dem betreffenden Jahr eingegangen ist.
Unterdessen forderte der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. „Die Betriebe benötigen dringend Rechtssicherheit darüber, wie lange kurzfristig Beschäftigte dieses Jahr arbeiten dürfen, und ab wann diese Sonderregelung tatsächlich gilt”, erklärte GLFA-Hauptgeschäftsführerin Nicole Spieß und verwies auf die ohnehin schwierige Personalplanung während der Pandemie.
„Trotz versicherungsfreier Beschäftigung müssen Saisonkräfte über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, ganz besonders in Zeiten der Pandemie”, stellte Spieß klar. Durch den Abschluss privater Erntehelferversicherungen und ganz ohne gesetzlichen Zwang werde dies bereits seit vielen Jahren von den landwirtschaftlichen Arbeitgebern sichergestellt. „Warum sonst hätte sich übrigens ein entsprechendes Angebot an Erntehelferversicherungen entwickeln sollen, wenn es nicht von den Betrieben nachgefragt worden wäre?”, so die Hauptgeschäftsführerin.
Unverändert kritisch äußerte sich der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff. Entgegen der Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner „schuften noch bis nächstes Jahr hunderttausend Saisonarbeitskräfte ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz in der Landwirtschaft”, so Ostendorff. Im Krankheitsfall müssten viele die Kosten selbst tragen. Der Abgeordnete sprach von einem „Armutszeugnis für unser Land”. Arbeitgeber müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, bei der kurzfristigen Beschäftigung für ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei ihren Saisonarbeitskräften zu sorgen und dafür auch die Kosten zu übernehmen.