Aufstallungspflicht: Was muss bedacht werden?
Um aktuell weder Federpicken und Kannibalismus noch das Zusammendrängen von Hühnern zu provozieren, sollten den Tieren für die Zeit des gesperrten Ausgangs und zum Zeitpunkt der Öffnung der Auslaufluken Möglichkeiten zum Scharren und Picken angeboten werden (siehe Tabelle). Die aufgeführten Beschäftigungsmaterialien regen die Tiere zu ihren natürlichen Verhaltensweisen an. Sie können sich mit Picken, Scharren, Ziehen und Sandbaden die Zeit vertreiben.
- Den Stall vor eine mit Einstreu- und Beschäftigungsmaterial ausgestattete Scheune/Garage fahren,
- einen Pavillon mit Seitenwänden zur Verfügung stellen (nichts für windige Standorte),
- Eigenkonstruktionen aus Netzen und Plane (nichts für windige Standorte).
Ökologische Betriebe müssen darauf achten, dass sie Maissilage oder Saftfuttermittel in Ökoqualität einsetzen. Sind diese schwer oder gar nicht verfügbar, muss mit den Behörden abgeklärt werden, ob es in Ausnahmefällen zum Einsatz von konventionellen Beschäftigungsmaterialien kommen darf.
Die Stallpflicht bringe für die Geflügelhalter in manchen Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich. Ein Ausbruch im Nutzgeflügelbereich hätte aber viel weitergehende Konsequenzen zur Folge, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Ausnahmen für Halter, die keine Unterbringungsmöglichkeiten in Ställen haben, werden geprüft. „Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine enge Kontrolldichte für die betroffenen Betriebe, damit wir eventuelle Veränderungen im Bestand sofort erkennen und dann handeln können”, betonte Hauk.
Das Monitoring in Hausgeflügelbeständen werde intensiviert und es werden verstärkt Untersuchungen in Hausgeflügelbeständen durchgeführt, die in sogenannten Risikogebieten und in Gebieten mit Nachweis von Wildvogelgeflügelpest liegen.