Politik | 08. April 2020

Auch Brüssel schnürt ein Corona-Maßnahmenpaket

Von AgE
Die Europäische Kommission hat jetzt auch ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Landwirtschaft im Zuge der Corona-Krise präsentiert.
Durch die Erlaubnis, bis zu 70 Prozent statt bislang 50 Prozent der Direktbeihilfen vorauszahlen zu können, soll die Liquidität der Bauern erhöht werden.
Gemäß der  „Coronavirus response investment initiative plus (CRII+)”, präsentiert am 2. April in Brüssel, will die EU-Behörde mittels einer deutlichen Flexibilisierung bei der Verwendung der Europäischen Strukturinvestitionsfonds (ESI) einschließlich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Entlastung auf den Höfen sorgen. Laut Kommission werden derzeit „die letzten rechtlichen Schritte” unternommen, um die von ihr beschlossenen Maßnahmen ergreifen zu können.
Sonderkredite
Ihr zufolge sollen ELER-Mittel unmittelbar den Landwirten zugutekommen. Vorgesehen ist die Möglichkeit, landwirtschaftlichen Betrieben Sonderkredite von bis zu 200000 Euro einzuräumen. Diese sollen nicht – wie üblich – an Investitionen gebunden sein müssen, sondern der Liquidität der Betriebe dienen dürfen. Gleichzeitig lockert die EU-Kommission die Haushaltsregeln bezüglich der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR). In der Vergangenheit nicht verwendete Gelder müssen nicht an Brüssel zurückverwiesen werden, sondern dürfen von den Mitgliedstaaten weiterhin für die Programme ausgegeben werden.
Liquidität der Bauern erhöhen
Neben CRII+ wartet die Kommission noch mit weiteren Maßnahmen auf. So soll auch durch die Erlaubnis, bis zu 70 Prozent statt bislang 50 Prozent der Direktbeihilfen vorauszahlen zu können, die Liquidität der Bauern erhöht werden. Für die Zweite Säule wird der maximal mögliche Vorauszahlungsanteil von 75 Prozent auf 85 Prozent erhöht. Erhalten sollen die Landwirte die Vorschüsse ab Mitte Oktober.
Zudem stellte die Kommission eine Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen und zusätzlichen Spielraum bei den Kontrollfristen in Aussicht. Zwar sollen die EU-Staaten weiterhin Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Unter den gegenwärtigen außergewöhnlichen Umständen sei es jedoch entscheidend, den physischen Kontakt zwischen Landwirten und den Inspektoren, die die Kontrollen durchführten, zu minimieren, erklärte die Behörde. Dadurch würden auch unnötige Verzögerungen bei der Antragstellung vermieden.
Wie bereits berichtet, räumt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einer längeren Frist für die Abgabe der Beihilfeanträge durch die Landwirte ein. Vorgesehen ist eine Verschiebung um vier Wochen, vom 15. Mai auf den 15. Juni.