Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen 21 Wursthersteller sowie 33 Personen Geldbußen von insgesamt rund 338 Millionen Euro verhängt.
Namhafte deutsche Wursthersteller sorgten jüngst wegen illegaler Preisabsprachen für Schlagzeilen.
Wie die Bonner Behörde am 15. Juli mitteilte, waren an den Absprachen unter anderem die Firmen mit den Marken Böklunder, Zimbo, Herta, Meica, Rügenwalder Mühle und Wiesenhof beteiligt. Zahlreiche Aussagen und Unterlagen hätten belegt, dass ein „tradiertes Grundverständnis” existiert habe, sich regelmäßig über Forderungen von Preiserhöhungen zu verständigen, berichtete das Kartellamt.
Seit Jahrzehnten
So hätten sich namhafte Wursthersteller schon seit
Jahrzehnten regelmäßig im „Atlantic-Kreis” getroffen, benannt nach
seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über
Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem
„Atlantic-Kreis” kam es den Wettbewerbshütern zufolge zwischen
verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit 2003, zu konkreten
Absprachen. Aufgrund der Heterogenität der Produkte sei es nicht möglich
gewesen, konkrete Einzelpreise festzulegen, so dass man sich über
Preisspannen für Produktgruppen abgestimmt habe. Im Ergebnis hätten
höhere Preisforderungen gegenüber dem Einzelhandel auf der Basis der
Kartellvereinbarung durchgesetzt werden können.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte zum Gesamtbußgeldbetrag,
dass dieser auf den ersten Blick hoch erscheine, sich aber vor dem
Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der
Kartelldauer und den Milliardenumsätzen, die in dem Markt erzielt
würden, relativiere. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen
die Bescheide kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden,
über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
Die Einzelbußgelder reichen nach Angaben der Behörde von wenigen 100 000
Euro bis hin zu hohen Millionenbeträgen. Für die 15 beteiligten kleinen
und mittelständischen Unternehmen belaufe sich die Geldbuße im Mittel
auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag, der im Durchschnitt
rund zwei Prozent ihres Jahresumsatzes entspreche. Derweil wurde in den
Medien gemutmaßt, dass allein die Clemens-Tönnies-Gruppe, die hinter der
Zur-Mühlen-Gruppe mit dem Marken Böklunder und Könecke steht, mehr als
100 Millionen Euro zahlen solle. Erste Hinweise auf das Kartell hatte
das Bundeskartellamt durch einen anonymen Hinweis erlangt.
Unterdessen kündigten einzelne Unternehmen unmittelbar nach der
Mitteilung des Bundeskartellamtes an, gegen die Bußgeldbescheide
rechtlich vorgehen zu wollen. Dazu zählten laut Medienberichten bis zum
Mittwoch voriger Woche die Zur-Mühlen-Gruppe, der Lebensmittelkonzern
Nestlé und die H. & E. Reinert Westfälische Privat-Fleischerei
GmbH.