Politik | 24. Juli 2014

„Atlantic-Kreis” dem Kartellamt nicht „wurst”

Von AgE
Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen 21 Wursthersteller sowie 33 Personen Geldbußen von insgesamt rund 338 Millionen Euro verhängt.
Namhafte deutsche Wursthersteller sorgten jüngst wegen illegaler Preisabsprachen für Schlagzeilen.
Wie die Bonner Behörde am 15. Juli mitteilte, waren an den Absprachen unter anderem die Firmen mit den Marken Böklunder, Zimbo, Herta, Meica, Rügenwalder Mühle und Wiesenhof beteiligt. Zahlreiche Aussagen und Unterlagen hätten belegt, dass ein „tradiertes Grundverständnis” existiert habe, sich regelmäßig über Forderungen von Preiserhöhungen zu verständigen, berichtete das Kartellamt.
Seit Jahrzehnten
So hätten sich namhafte Wursthersteller schon seit Jahrzehnten regelmäßig im „Atlantic-Kreis” getroffen, benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem „Atlantic-Kreis” kam es den Wettbewerbshütern zufolge zwischen verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit 2003, zu konkreten Absprachen. Aufgrund der Heterogenität der Produkte sei es nicht möglich gewesen, konkrete Einzelpreise festzulegen, so dass man sich über Preisspannen für Produktgruppen abgestimmt habe. Im Ergebnis hätten höhere Preisforderungen gegenüber dem Einzelhandel auf der Basis der Kartellvereinbarung durchgesetzt werden können. Kartellamtspräsident Andreas  Mundt  erklärte zum Gesamtbußgeldbetrag, dass dieser auf den ersten Blick hoch erscheine, sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Kartelldauer und den Milliardenumsätzen, die in dem Markt erzielt würden, relativiere. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
Die Einzelbußgelder reichen nach Angaben der Behörde von wenigen 100 000 Euro bis hin zu hohen Millionenbeträgen. Für die 15 beteiligten kleinen und mittelständischen Unternehmen belaufe sich die Geldbuße im Mittel auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag, der im Durchschnitt rund zwei Prozent ihres Jahresumsatzes entspreche. Derweil wurde in den Medien gemutmaßt, dass allein die Clemens-Tönnies-Gruppe, die hinter der Zur-Mühlen-Gruppe mit dem Marken Böklunder und Könecke steht, mehr als 100 Millionen  Euro zahlen solle. Erste Hinweise auf das Kartell hatte das Bundeskartellamt durch einen anonymen Hinweis erlangt.
Unterdessen kündigten einzelne Unternehmen unmittelbar nach der Mitteilung des Bundeskartellamtes an, gegen die Bußgeldbescheide rechtlich vorgehen zu wollen. Dazu zählten laut Medienberichten bis zum Mittwoch voriger Woche die Zur-Mühlen-Gruppe, der Lebensmittelkonzern Nestlé und die H. & E. Reinert Westfälische Privat-Fleischerei GmbH.