Politik | 03. April 2020

Anhörungsfrist Artenschutz wird verlängert

Von der BBZ-Redaktion
Auf Bitten des BLHV und anderer Verbände wird die Anhörungsfrist für die Novellierung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes von drei auf sechs Wochen verlängert.
Die Anhörungsfrist wurde auf Drängen der landwirtschaftlichen Verbände verlängert.
Darauf haben sich Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk heute vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise verständigt, wie einer Pressemitteilung des Umweltministeriums zu entnehmen ist.
„Uns liegt sehr daran, dass alle Verbände sich in einem geordneten Verfahren beteiligen können. Wenn die Verbände und ihre Mitglieder deshalb mit Blick auf das aktuelle Corona-Geschehen dafür mehr Zeit benötigen, sollen sie diese auch bekommen”, sagten Hauk und  Untersteller. „Der Prozess, der zu dieser Gesetzesnovelle geführt hat, war von Anfang an auf eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen und einen möglichst großen Konsens ausgerichtet. Diesen guten Prozesscharakter wollen wir beibehalten.”
Beide Minister äußerten Verständnis für das Anliegen der Verbände, die als Begründung für die Verlängerung insbesondere die hohen Belastungen in der aktuellen Corona-Krise angeführt hatten. „Derzeit stehen alle Menschen unter einem besonderen Druck. Das wissen wir, und das berücksichtigen wir, soweit es möglich ist”, so Hauk und Untersteller.