Bund und Länder wollen ihren Düngestreit beenden. Bei ihrer Herbstkonferenz am 13. September 2024 in Oberhof haben sich die Länderminister mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir darauf verständigt, die Stoffstrombilanzverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.
Die Agrarministerkonferenz hat eine Liste zum Bürokratieabbau vereinbart: Dazu gehört unter anderem die Verlängerung der Fristen zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen.
Voraussetzung dafür ist grünes Licht aus Brüssel. Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man zuversichtlich, dass dies „zeitnah” erfolgen wird. Die bislang als Nachfolgeregelung vorgesehene „Nährstoffbilanzverordnung” wird nach Angaben von Cem Özdemir aller Voraussicht nach nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen.
Die von der EU-Kommission verlangte Monitoringverordnung soll nach dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) düngerechtliche Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten ermöglichen und so der Forderung nach verursachergerechter Maßnahmendifferenzierung Rechnung tragen. Die genaue Ausgestaltung der Monitoringverordnung soll gemeinsam mit der EU-Kommission geklärt werden. In die Verhandlungen des Bundes mit der Brüsseler Administration sollen die Länder einbezogen werden.
Bundesminister Özdemir zeigte sich mit der Verständigung zufrieden. Es gehe nun darum, offene Fragen mit der Kommission zu klären, sagte der Grünen-Politiker nach dem Treffen gegenüber der Presse in Oberhof. Die Bundesregierung werde so bald wie möglich den Vermittlungsausschuss zur Novelle des Düngegesetzes anrufen, um zu einer endgültigen Einigung zu kommen.
Der Bundesrat hatte der vom Bundestag beschlossenen Novelle vor der Sommerpause nicht zugestimmt. Die Länderkammer verlangt eine Streichung der Stoffstrombilanzverordnung. Vergeblich hatte der Bund das kurzfristig angeboten. Gleichzeitig sollten die Länder in die Erarbeitung einer „Nährstoffbilanzverordnung” einbezogen werden. Seither hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium im Hinblick auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses bedeckt gehalten.
Keine Dokumentation ohne Mehrwert
Auf der Unionsseite wurde die
grundsätzliche Einigung begrüßt. Schleswig-Holsteins
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz erwartet von Özdemir „ein
schnelles Handeln ohne Fallstricke”. Bei der Erarbeitung einer
Monitoringverordnung müsse unbedingt vermieden werden, zusätzlichen
bürokratischen Aufwand zu schaffen. „Dokumentation ohne Mehrwert
brauchen wird nicht”, betonte Schwarz.
Brandenburgs scheidender
Ressortchef Axel Vogel betonte auf der Pressekonferenz die
Notwendigkeit, das Düngegesetz so schnell es geht „unter Dach und Fach
zu bringen.” Es gehe nicht darum, Umweltstandards abzubauen, sondern für
mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht zu sorgen, sagte der
Grünen-Politiker.
Liste für Bürokratieabbau
Die AMK-Vorsitzende,
Thüringens Ressortchefin Susanna Karawanskij, bezeichnete den gemeinsam
gefassten Beschluss als wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Die dazu
vereinbarte Liste umfasst neben der Aufhebung der Stoffstrombilanz und
einer schlanken Monitoringverordnung unter anderem die Verlängerung der
Fristen zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen, Erleichterungen für hofnahe
Baumaßnahmen im Außenbereich, die Verringerung von Dokumentations- und
Informationspflichten bei der Tierhaltung, die Vereinheitlichung der
Alters- und Größenklassen und -kategorien sowie der Meldetermine in der
Schweinehaltung, die Verkürzung der einschlägigen Zweckbindungsfristen
für investive Maßnahmen sowie die Entbürokratisierung von Vorschriften
in der Weinüberwachungsverordnung. Der Bund soll der
Agrarministerkonferenz fortlaufend über Ergebnisse und Fortschritte
berichten und zu Jahresbeginn 2025 einen konkreten Zeitplan für das
weitere Vorgehen vorlegen.