Politik | 19. Oktober 2018

Altersrenten werden wieder bewilligt

Von AgE
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bewilligt wieder Rentenanträge. Der Vorstand hat am 18. Oktober beschlossen, Altersrenten vorläufig auszuzahlen. Es gehe darum, unbillige Härten bei den Versicherten zu vermeiden, heißt es in Kassel.
Der Sozialversicherungsträger hatte Ende August als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Hofabgabeklausel entschieden, bis auf weiteres keine Rentenanträge mehr zu bescheiden. Seither sind rund 4000 Anträge in Kassel aufgelaufen.
Die werden nach SVLFG-Angaben jetzt nach und nach entsprechend ihrem Eingangsdatum abgearbeitet. Eine vorläufige Zahlung erhalten demnach alle Antragsteller, die noch keine landwirtschaftliche Altersrente beziehen und die entsprechende Wartezeit sowie das Renteneintrittsalter erfüllen.
Die nur vorläufig zu zahlenden Leistungen werden der SVLFG zufolge bei endgültiger Rentenfeststellung auf die tatsächlich zustehende Rente angerechnet. Versicherten, die keine Vorwegzahlung erhalten und die endgültige Neuregelung des Gesetzgebers abwarten möchten, empfiehlt der Sozialversicherungsträger, ihm dies kurzfristig mitzuteilen. Die SVLFG legt Wert auf die Feststellung, dass die heutige Entscheidung in Abstimmung mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), getroffen worden sei.