Politik | 25. April 2019

Almbesucher in Verantwortung

Von AgE
Die österreichische Regierung will gesetzlich die Eigenverantwortung der Almbesucher festschreiben. Hintergrund ist ein Zwischenfall mit einer Kuh, bei dem eine deutsche Almbesucherin starb. Der Landwirt wurde in erster Instanz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Ein  Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), der das Haftungsrecht ändert, wurde nun in die Anhörung gegeben. Die auch für den Tourismus zuständige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte am 16. April in Wien, dass damit Rechtssicherheit für die Bauern geschaffen werde. „Damit gibt es klare Regeln des Miteinanders, auf die sich Behörden und Gerichte künftig direkt beziehen können”, erklärte Köstinger.
Die Gesetzesänderung ist ein Ergebnis des „Aktionsplans für sichere Almen”, den die Regierung und die Landwirtschaftskammer Österreich im März vorgelegt hatten. Daneben wurden „10 Verhaltensregeln für Alm-Besucher” erarbeitet sowie ein „Standard für die Alm- und Weidewirtschaft”. Hintergrund ist der Zwischenfall mit einer Kuh, der zum Tod einer deutschen Almbesucherin geführt hatte, und das Urteil am Landgericht Innsbruck, in dem der vom Witwer verklagte Landwirt in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 490 000 Euro verurteilt wurde.
Köstinger wies darauf hin, dass bisher bei Zwischenfällen die Tierhalter rechtlich stark in die Verantwortung genommen worden seien. „Doch wenn man sich in der Natur bewegt, muss auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag gelegt werden”, stellte die Ministerin klar. Kammerpräsident Josef Moosbrugger betonte, dass der Landwirtschaft ein sicheres Neben- und Miteinander aller Beteiligten „enorm wichtig” sei. Ziel der neuen Regelung sei es, dass die Gäste ihre Zeit genießen und die Bauern auf den rund 8000 Almen ihrer Tätigkeit in gewohnter Art und Weise nachgehen könnten.