Politik | 28. Februar 2019

„Aktionsprogramm Insektenschutz” in Arbeit

Von AgE
Eine „Trendumkehr” beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt will Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz” erreichen. Es befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Der Schutz der Insekten und ganz besonders der Bienen bewegt derzeit die Politik in Bund und Land.
Als eine „wichtige Maßnahme” des Programms führt das Umweltministerium verbindliche Vorgaben durch ein Insektenschutzgesetz auf, mit dem Änderungen im Naturschutz-, Pflanzenschutz-, Dünge- und Wasserrecht verbunden wären.
Laut dem Aktionsprogramm soll sich der Bund auf EU-Ebene für eine Verbesserung der Naturschutzfinanzierung insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einsetzen. Dazu gehören eine Aufstockung der Mittel für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft durch Beibehaltung der Mittelausstattung in der Zweiten Säule, keine Anrechnung der Ausgleichszulage auf die Umweltquote in der Zweiten Säule sowie die Einführung eines Mindestbudgets für Eco-Schemes in der Ersten Säule in Höhe des bisherigen Greening-Anteils. Ferner soll eine „Anreizkomponente” für Landwirte eingeführt werden.
Das Bundesumweltministerium will, dass künftig der Insektenschutz im Zulassungsverfahren und in der Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt wird. Die Einträge in naturnahe Lebensräume sollen verringert werden. Das von Saatgutbeizen ausgehende Risiko für Insekten will das Umweltressort durch höhere Auflagen zur Abriebvermeidung reduzieren. Bis 2021 soll eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln rechtlich verbindlich festgeschrieben werden, die Insekten als Nichtzielorganismen besser schützt. Ebenfalls bis dahin sollen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) quantitative Ziele zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln mit Effekten auf Insekten formuliert werden. Und bis 2023 ist nach dem Willen des Bundesumweltministeriums der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel „komplett” zu beenden.
Ferner sieht das Aktionsprogramm bis 2021 eine Weiterentwicklung der Vorgaben für die Düngung und den Umgang mit Nährstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb vor. Der Fokus soll dabei auf Grünland, Acker- und Gewässerrandstreifen, Gewässer im Allgemeinen und Natura-2000-Lebensräumen liegen.
Nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist beim Insektenschutz ein gesamtgesellschaftlicher Handlungsbedarf gegeben. „Die Landwirte sind bereit, ihren Teil dazu beizutragen”, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied.  Aus seiner Sicht  werden das vorgelegte Aktionsprogramm Insektenschutz und das vorgeschlagene Insektenschutzgesetz der genannten Herausforderung jedoch „nicht gerecht”.  Zentrale Probleme wie der ungebremste Flächenfraß, Zersiedlung oder Mobilität würden „nur am Rande gestreift”.