Erleichterungen im Vollzug und bei der Kontrolle von EU-Agrarförderungen haben die Länderagrarminister bei ihrer jüngsten Konferenz (AMK) angemahnt. Dies sei notwendig, damit die EU-Mittel rechtzeitig und wie gewohnt ohne Einschränkungen ausgezahlt werden können.
Begründet wird die Forderung mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Für erforderlich hält die AMK unter anderem eine Absenkung der Anzahl der Kontrolltätigkeiten, bei denen es zu Kontakten mit den Begünstigten kommt, sowie insgesamt niedrigere Mindestkontrollsätze für die Vor-Ort-Kontrollen.
Auch vor Abschluss schon auszahlen
Auszahlungen müssten auch dann möglich
sein, wenn die betreffenden Kontrollen noch nicht abgeschlossen seien.
Schließlich müsse bei den Kontrollen Praktikabilität sichergestellt
werden, etwa alternative Nachweise und Dokumentationen anerkannt werden.
Skeptisch beurteilt indes der agrarpolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Gero Hocker, die Aussichten auf Lockerungen bei
den Kontrollen in der EU-Agrarförderung. Zwar seien Erleichterungen
„nicht nur in Zeiten von Covid-19 ein überfälliger Schritt”, erklärte
Hocker vergangene Woche in Berlin. Ihm fehle jedoch der Glaube an eine
Umsetzung.
Gewisse Erleichterungen
Positiv wertet die Agrarministerkonferenz die von
der EU-Kommission beschlossenen „gewissen Erleichterungen” im Bereich
der Flächenzahlungen. Handlungsbedarf sehen die Ministerinnen und
Minister allerdings auch bei den investiven Maßnahmen, um die laufenden
Auszahlungen zeitgerecht sicherzustellen. Dazu zählen laut AMK-
Beschluss eine Absenkung der Vor-Ort-Kontrollquoten und Erleichterungen
bei der Inaugenscheinnahme bei allen Kontrollen der investiven und
sonstigen Maßnahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Zudem bedürfe es auch in
diesem Bereich einer echten Reduzierung der Kontrolltätigkeiten mit
Kontakt zum Begünstigten.
„Riesiger Beamtenapparat”
Hocker wies darauf hin, dass die Landwirte wie jedes Jahr
bis Mitte Mai mit der Erstellung ihrer Flächenanträge beschäftigt
gewesen seien. Dabei hätten sie aufs Neue ihre Anbauflächen auf den
Quadratmeter genau dokumentieren müssen, „obwohl wir in Deutschland ein
funktionierendes Katastersystem haben, in dem die Flächen exakt erfasst
sind”. Bereits vorliegende Daten müssen laut Hocker insgesamt besser
genutzt werden, um effiziente und schlanke Kontrollstrukturen zu
gewährleisten. So könnten Intervalle, Abläufe und Ergebnisse
wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie etwa der QS
Qualität und Sicherheit GmbH und der Initiative Tierwohl eng mit den
gesetzlichen Kontrollen verzahnt werden.
„Es geht nicht darum, notwendige Kontrollen nicht durchzuführen”,
betonte der FDP-Abgeordnete. Aktuell werde „der riesige Beamtenapparat”
jedoch für Überprüfungen eingesetzt, bei denen sich jeder Landwirt
zwangsläufig schikaniert fühlen müsse. Stattdessen sollten die Behörden
ihre Energie in die Konzeption eines Kontrollsystems investieren, das
bessere Ergebnisse bei weniger Bürokratie liefere. „Dann würde sich ein
wesentlicher Teil des aktuell notwendigen Systems überflüssig machen”,
so Hocker. Vielleicht sei letztendlich genau das das Problem.