Politik | 19. November 2015

Agrarkommissar gibt Bauern mehr Zeit für Antragskorrekturen

Von AgE
EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat am Montag beim Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Brüssel angekündigt, die Antragstellungen für Direktzahlungen und Mittel aus der ländlichen Entwicklung weiter zu vereinfachen.
Bauern von Schreibtischarbeit entlasten: EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat den Landwirtschaftsministern der Mitgliedstaaten einige konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet, die er bereits 2016 umsetzen will – einige sogar rückwirkend für 2015.
Wie der Ire auf dem Agrarrat in Brüssel mitteilte, ist insbesondere vorgesehen, dass die Verwaltungen die Anträge für Betriebsprämien einem Schnellcheck unterwerfen und Landwirte auf Fehler hinweisen sollen. Bis zu 35 Tage nach dem finalen Abgabedatum können Änderungen vorgenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden. Der gleiche Zeitraum gilt für Greening-Anpassungen, die ein Betriebsleiter wegen kurzfristig geänderter Anbauentscheidungen durchführen möchte.
Weniger Kontrollen möglich
Ferner sollen die Behörden in bestimmten Bereichen weniger Kontrollen durchführen dürfen, falls sich die Unregelmäßigkeiten in den vorangegangenen Jahren in Grenzen hielten. Dazu muss ein Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Fehlerquote drei Jahre lang weniger als zwei Prozent beträgt. Außerdem muss das satellitengestützte System zur Flächenerkennung (LPIS) auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dann ist die Kommission bereit, die notwendige Stichprobengröße für Kontrollen vor Ort von fünf Prozent auf ein Prozent der Betriebe zu senken.
Gruppenanträge
In der ländlichen Entwicklung wiederum soll Landwirten die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Gruppenanträge zu stellen, beispielsweise zur Installation von Solaranlagen. Die Vorschläge befinden sich laut Hogan bereits in der Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und dürften ab 2016 Anwendung finden, einige sogar rückwirkend für 2015.
Weitere Anpassungen betreffen laut Hogan freiwillige gekoppelte Zahlungen – hier soll insbesondere ein nach Betriebsgröße abgestufter Fördersatz ermöglicht werden –, ferner die Junglandwirteförderung bei gemeinschaftlich geführten Betrieben sowie die Verwaltung der Marktmaßnahmen.
Deutlich weniger Verwaltungsakte
Für 2016 kündigte Hogan Vereinfachungen unter anderem in den Bereichen Wein, Obst und Gemüse und der Klassifizierung von Schlachtkörpern an. Insgesamt soll die Zahl der Verwaltungsakte innerhalb der Gemeinsamen Marktorganisation von rund 200 auf etwa 40 gesenkt werden.
Bis zum nächsten Sommer will der Kommissar auch eine Überprüfung des Greening in die Wege leiten. Eventuell beschlossene Änderungen würden aber erst ab dem Antragsjahr 2017 gelten. Erstmals ließ Hogan durchblicken, dass er über technische Änderungen hinaus eine gewisse Anpassung des politischen Kompromisses zur Agrarreform von 2013 nicht ausschließt, was die Einbindung des Europaparlaments erforderlich machen würde. Er sei solchen Schritten gegenüber aufgeschlossen, wenn dies allgemein gewünscht werde, stellte der Ire klar.
Lagerbeihilfe für Schweinefleisch
Die EU wird voraussichtlich ab Januar erneut eine Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch gewähren. Hogan kündigte an, ein entsprechender Vorschlag solle den EU-Mitgliedstaaten am 1. Dezember zur Abstimmung vorgelegt werden. Wie der Kommissar ergänzte, sollen die Beihilfesätze, die bei der vorangegangenen Aktion im März gewährt wurden, um 20 Prozent aufgestockt werden. Daneben ist erstmals ein Zuschuss für die Lagerung von frischem Speck vorgesehen. Schließlich will Hogan eine vorzeitige Unterbrechung der Lagerhaltung nach zwei Monaten zu Exportzwecken ermöglichen. Die Beihilfe würde dann entsprechend verringert. Der Kommissar sprach gegenüber den Ministern von einem wachsenden Druck auf den Schweinefleischmarkt. Deshalb sei jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln.
Mit Moskau weiter verhandeln
Gleichzeitig drängten viele Mitgliedstaaten EU-Gesundheitskommissar Vytenis  Andriukaitis, mit Moskau weiter über eine mögliche Wiederöffnung des russischen Marktes zumindest für die weniger edlen Teile vom Schwein wie Fett und Innereien zu verhandeln. Diese Produkte unterliegen nicht dem politischen Importembargo, das im Zuge der Ukrainekrise verhängt wurde. Vielmehr wurde ihre Einfuhr von Moskau formell wegen des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen und dem Baltikum untersagt. Andriukaitis bekräftigte, dass die Kommission bilaterale Übereinkünfte einzelner Mitgliedstaaten mit Russland über die Wiederaufnahme von Lieferungen nicht akzeptieren könne. Moskau müsse die EU als Einheit akzeptieren.
Aufruf zur Wachsamkeit
Um die Lage auf verschiedenen Agrarmärkten transparenter zu machen, hat sich die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung entschlossen, auf ihrer Internetseite nach dem Vorbild der Milchmarktbeobachtungsstelle regelmäßig aktualisierte Überblickstafeln mit Preis- und Mengenentwicklungen sowie ergänzenden Informationen zu veröffentlichen. Gestartet wird mit Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügel, Getreide und Zucker.  Mit Blick auf die laufenden und geplanten bilateralen Freihandelsabkommen „mit einigen der im Agrarsektor wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt” rief Hogan die Minister dazu auf, sich für die Interessen der Landwirtschaft stark zu machen.
Schulprogramme
Hinsichtlich der laufenden Schlussverhandlungen mit dem Europaparlament zur Zusammenlegung der Schulmilch- und Schulobstförderung zeigte sich der luxemburgische Ratsvorsitzende Fernand  Etgen  optimistisch, eine Einigung noch vor Weihnachten zu erreichen.