Der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte wird noch in diesem Jahr auf 8,4 Prozent sinken. Für 2025 ist eine weitere Absenkung vorgesehen.
Anstatt der angekündigten steuerlichen Entlastungen drohen massive Nachteile für pauschalierende Betriebe, warnt der DBV.
Es bleibt bei der geplanten Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte noch in diesem Jahr. Sowohl der Finanzausschuss als auch der Ernährungsausschuss haben mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 einschließlich dieser Regelung zur Vorsteuerpauschale am 16. Oktober verabschiedet. Der Bundestag hat das Gesetz am 18. Oktober beschlossen.
Damit sinkt der Durchschnittssatz am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes von 9,0 auf 8,4 Prozent. Zum 1. Januar 2025 soll er auf 7,8 Prozent reduziert werden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme gefordert, auf die unterjährige Absenkung zu verzichten und dies mit dem damit einhergehenden Bürokratieaufwand begründet. Ähnlich hatten sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) geäußert. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt und auf die Vorgaben des EU-Rechts verwiesen.
So argumentiert auch die landwirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Harzer. „Die Anpassung der Pauschalierung im Jahressteuergesetz erfolgt auf der Grundlage des EU-Beihilferechts”, so Harzer. Für pauschalierende Landwirte wäre es ihren Angaben zufolge wesentlich schmerzhafter, wenn Rückzahlungen eingefordert werden müssten. Mit der Wachstumsinitiative setze die FDP gleichzeitig viele Entlastungen durch, von denen auch landwirtschaftliche Betriebe profitieren würden: „Wir verbessern dort etwa nicht nur die Abschreibungsmöglichkeiten, sondern schaffen weitere Steuererleichterungen.”
Ein echter Schildbürgerstreich
Als „echten Schildbürgerstreich” bezeichnete hingegen
CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann eine unterjährige Absenkung der
Umsatzsteuerpauschalierung, um diese dann zum neuen Jahr nochmals
abzusenken. Das sei genau das Gegenteil des von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigten
Bürokratieabbaus. Für die Landwirte bedeute die Entscheidung eine
deutliche bürokratische und ökonomische Mehrbelastung. Die
Bundesregierung habe auf Nachfragen der CDU/CSU im Ausschuss erneut
keine rechtssichere Antwort auf die tatsächliche Notwendigkeit dieser
Anpassung geben können, kritisierte Stegemann.
Massive Nachteile für Pauschalierer
Scharfe Kritik übte auch DBV-Präsident Joachim Rukwied.
„Statt der angekündigten zahlreichen steuerlichen Entlastungen für die
Land- und Forstwirtschaft führen die geplanten Absenkungen des
Pauschalsatzes auf 8,4 Prozent und 7,8 Prozent zu massiven Nachteilen
für die pauschalierenden Landwirte”, warnte Rukwied. Zudem löse die
unterjährige Absenkung deutlichen Verwaltungsmehraufwand aus. „Das ist
das Gegenteil von Bürokratieabbau.”
Schließlich widerspreche die geplante automatische Berechnung und
Festsetzung des Pauschalsatzes durch eine Rechtsverordnung ohne
Beteiligung des Gesetzgebers den verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Bei
grundlegenden Entscheidungen zu Eingriffen in Freiheit und Eigentum,
wie einer endgültigen Steuerbelastung durch einen Steuersatz, müsse
zwingend weiter der Parlamentsvorbehalt gelten, mahnte der
Bauernpräsident. Mit diesen Plänen mache sich die Bundesregierung
„schlichtweg unglaubwürdig”.
DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth bedauerte die Entscheidung der
Ausschüsse und des Bundestags. Die Ampelkoalitionäre hätten leider die
berechtigten Warnungen aus der Praxis und aus dem Bundesrat in den Wind
geschlagen. Die nun beschlossene unterjährige Absenkung des
Durchschnittssatzes für nur einen Monat werde zu einem immensen
bürokratischen Mehraufwand führen. „Die Leidtragenden sind die
Landwirtinnen und Landwirte sowie die agrarwirtschaftlichen
Unternehmen”, stellte die Geschäftsführerin fest.