Politik | 17. Dezember 2020

Ab 11. Januar können Anträge gestellt werden

Von AgE/Hubert God, BLHV
Kurz vor dem Jahreswechsel herrscht endgültig Klarheit über die Verwendung der sogenannten „Bauernmilliarde”. Das Geld fließt in drei neue Fördertöpfe. Anträge können ab 11. Januar 2021 gestellt werden.
Mit der „Bauernmilliarde” sollen unter anderem Investitionen in klimaschonende Ausbringtechnik für organische Dünger gefördert werden. Beteiligen können sich Landwirte, Maschinenringe und Lohnunternehmer.
Kernstück ist hierbei das 816 Millionen (Mio.) Euro schwere „Investitionsprogramm Landwirtschaft”. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will mit dem Geld in den nächsten vier Jahren einen „Technikschub” für eine klimaschonende Außenwirtschaft und Gülleausbringung auslösen, wie sie bei der Vorstellung des Programms am 10. Dezember mitteilte. Weitere 44 Mio. Euro sollen für Projekte zur Erprobung digitaler Technik auf dem Acker zur Verfügung gestellt werden. Mit den restlichen 140 Mio. Euro sollen zusätzliche Maßnahmen zum Insektenschutz innerhalb der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) finanziert werden.
Zu Beginn des Jahres hatte der Koalitionsausschuss auf Drängen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder beschlossen, der Landwirtschaft zusätzlich eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen, die schnell als „Bauernmilliarde” firmierte.
Zuversicht beim Bauernverband
Ab dem 11. Januar können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Online-Anträge auf Investitionszuschüsse im Rahmen des neuen „Investitionsprogramms Landwirtschaft” gestellt werden. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) ist man zuversichtlich, dass die Landwirte die Mittel auch abrufen werden. „Tierhalter, die ihre Betriebe weiterführen wollen, werden die Chance nutzen”, so DBV-Präsident Joachim Rukwied in einer ersten Reaktion. Auch beim Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt man das neue Investitionsprogramm. ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer wies darauf hin, dass es nun auf eine zügige Abwicklung und gute Zusammenarbeit von Rentenbank und Hausbank ankomme. Dies sei in der Vergangenheit nicht immer gegeben gewesen. Förderfähig über das neue „Investitionsprogramm Landwirtschaft” sind nach Angaben der Rentenbank Investitionen in umwelt- und ressourcenschonender Technik. Das können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sein, aber auch bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern oder Anlagen zur Gülleseparation.
Auch für Maschinenringe
Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt dabei 10000 Euro. Insgesamt darf der Zuschuss 40 Prozent der Investitionssumme bis maximal 500000 Euro je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Betrieben im Geltungszeitraum der Richtlinie nicht überschreiten. Die übrigen 60 Prozent müssen über einen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert werden.
Mehrfachanträge innerhalb der vier Jahre Laufzeit sind bis zur Investitionsobergrenze von zwei Millionen Euro pro Landwirt möglich. Auch Lohnunternehmer und Maschinenringe können von der Bauermilliarde profitieren: Hier gibt es als Zuschuss zehn Prozent der Investitionssumme bis maximal 200000 Euro. Die Rentenbank wies ausdrücklich darauf hin, dass vor dem Stichtag 11. Januar eingehende Anträge nicht berücksichtigt würden. So soll Chancengleichheit unter allen Antragsstellern gewahrt werden, sollte es einen Ansturm auf die Zuschüsse des Bundes geben. Investiert werden darf erst dann, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Einzelheiten bei Landwirtschaftlicher Rentenbank abrufbar
Einzelheiten zum Investitions- und Zukunftsprogramm sind auf der Internetseite
der Landwirtschaftlichen Rentenbank (www.rentenbank.de) abrufbar. Dort können auch Anträge gestellt werden, aber erst am 11. Januar. Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß einer Positivliste. Diese ist bislang noch nicht veröffentlicht, soll aber zeitnah eingestellt werden. Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte ein Investitionsvorhaben nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, besteht die Möglichkeit, sich an den Hersteller zu wenden und über einen Link auf der Rentenbank-Internetseite die Aufnahme beim Bundeslandwirtschaftsministerium zu beantragen.