Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg wurde am 9. April 2020 mit den Soforthilfen des Bundes fusioniert. Seitdem können auch Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion einen Antrag stellen, um einen durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpass auszugleichen.
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