Die erneut geänderte Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Erreicht werden konnte, dass die Neuausweisung der roten Gebiete und die in diesen Gebieten geltenden zusätzlichen Maßnahmen erst mit Beginn des Jahres 2021 greifen, teilt das Landwirtschaftsministerium mit.
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