Betrieb und Wirtschaft | 20. April 2017

35 Anträge im "Kleinen AFP" bewilligt

Von Michael Krumm, RP Freiburg
Nach dem ersten Jahr der Investitionsförderung für kleine Betriebe nach Teil D 1 der Landschaftspflegerichtlinie zieht das Regierungspräsidium Freiburg eine erste Zwischenbilanz. Danach wird das auch als „Kleines AFP” bezeichnete Förderprogramm gut angenommen.
Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und damit verbunden die Offenhaltung und Erhaltung der Kulturlandschaft ist vor allem in wirtschaftlich ungünstigen Lagen wie  den Bergregionen des Schwarzwaldes eine zunehmende Herausforderung.  Oft sind es hier kleinere Betriebe, die einen wichtigen und gesellschaftlich anerkannten Beitrag für die Region leisten. Dabei werden Grünlandflächen sinnvollerweise überwiegend durch eine aktive Rinder-, Schaf-, Ziegen- oder Pferdehaltung verwertet.
Der Löwenanteil der Förderung entfällt auf Stallbauvorhaben.

 In die  Landschaftspflegerichtlinie wurde Ende 2015 erstmals der Teil D 1 aufgenommen. Die Mittel hierfür werden vom Umweltministerium bereitgestellt.  In diesem Förderbereich sollen überschaubare Investitionen kleiner landwirtschaftlicher Unternehmen erleichtert werden. Gefördert werden neben baulichen Investitionen wie  Um- oder Neubau von Rinder- oder Schafställen der Kauf von technischen Anlagen der Innenwirtschaft sowie Hangspezialmaschinen zur Bewirtschaftung der steilen Flächen.
Die Investitionen sollen dazu beitragen, dass die Kulturlandschaft durch eine nachhaltige  Flächennutzung dauerhaft erhalten bleibt. Da größere Betriebe über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden können, sind die Fördervoraussetzungen nach LPR D 1 deutlich reduziert, und die Förderung ist auf kleine landwirtschaftliche Betriebe beschränkt. Das Förderangebot konnte damit deutlich verbessert und eine „Förderlücke” verringert werden.
Nach dem ersten Jahr der Förderung kann für den Regierungsbezirk Freiburg festgehalten werden: Insgesamt lösten 35 bewilligte Förderanträge mit einer Zuschusssumme von knapp 1,1 Millionen Euro  eine Gesamtinvestitionssumme von mehr als 4,5 Millionen  Euro aus. Bei den 35 Anträgen handelt es sich um zehn  Hangspezialmaschinen und 25 bauliche Fördervorhaben. Prozentual nehmen die Baumaßnahmen mit 90 % der Fördermittel den größten Anteil ein. Dabei erfüllten alle Baumaßnahmen im Tierhaltungsbereich die erhöhten baulichen Anforderungen für besonders tiergerechtes Bauen und konnten von einem erhöhten Fördersatz profitieren.
Diese ersten Erfahrungen zeigen, dass das neue Förderprogramm gut angenommen wird und mit der Ausgestaltung des Programms die Zielgruppe und die Zielsetzung treffsicher erreicht werden. Aus einzelbetrieblicher Sicht konnte  ein wertvoller Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung in arbeitswirtschaftlich schwierigen Steillagen geleistet werden. Darüber hinaus trägt die Förderung zur Stärkung der ländlichen Regionen und der regionalen Wertschöpfung bei.
Zuständig für das Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien, während die Landwirtschaftsämter bei der Antragstellung unterstützen. Die nächste Auswahlrunde wird Ende Mai stattfinden. Bis zum Stichtag müssen Förderanträge vollständig und bewilligungsreif dem Regierungspräsidium vorliegen und geprüft worden sein. Interessierten wird empfohlen, zunächst mit dem Landwirtschaftsamt Kontakt aufzunehmen. Zuständig im RP Freiburg ist Ralph Boll, Tel. 0761/208-1258, ralph.boll@rpf.bwl.de.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen hier