35 Anträge im "Kleinen AFP" bewilligt
In die Landschaftspflegerichtlinie wurde Ende 2015 erstmals der Teil D 1 aufgenommen. Die Mittel hierfür werden vom Umweltministerium bereitgestellt. In diesem Förderbereich sollen überschaubare Investitionen kleiner landwirtschaftlicher Unternehmen erleichtert werden. Gefördert werden neben baulichen Investitionen wie Um- oder Neubau von Rinder- oder Schafställen der Kauf von technischen Anlagen der Innenwirtschaft sowie Hangspezialmaschinen zur Bewirtschaftung der steilen Flächen.
Die Investitionen sollen dazu beitragen, dass die Kulturlandschaft durch eine nachhaltige Flächennutzung dauerhaft erhalten bleibt. Da größere Betriebe über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden können, sind die Fördervoraussetzungen nach LPR D 1 deutlich reduziert, und die Förderung ist auf kleine landwirtschaftliche Betriebe beschränkt. Das Förderangebot konnte damit deutlich verbessert und eine „Förderlücke” verringert werden.
Nach dem ersten Jahr der Förderung kann für den Regierungsbezirk Freiburg festgehalten werden: Insgesamt lösten 35 bewilligte Förderanträge mit einer Zuschusssumme von knapp 1,1 Millionen Euro eine Gesamtinvestitionssumme von mehr als 4,5 Millionen Euro aus. Bei den 35 Anträgen handelt es sich um zehn Hangspezialmaschinen und 25 bauliche Fördervorhaben. Prozentual nehmen die Baumaßnahmen mit 90 % der Fördermittel den größten Anteil ein. Dabei erfüllten alle Baumaßnahmen im Tierhaltungsbereich die erhöhten baulichen Anforderungen für besonders tiergerechtes Bauen und konnten von einem erhöhten Fördersatz profitieren.
Diese ersten Erfahrungen zeigen, dass das neue Förderprogramm gut angenommen wird und mit der Ausgestaltung des Programms die Zielgruppe und die Zielsetzung treffsicher erreicht werden. Aus einzelbetrieblicher Sicht konnte ein wertvoller Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung in arbeitswirtschaftlich schwierigen Steillagen geleistet werden. Darüber hinaus trägt die Förderung zur Stärkung der ländlichen Regionen und der regionalen Wertschöpfung bei.
Zuständig für das Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien, während die Landwirtschaftsämter bei der Antragstellung unterstützen. Die nächste Auswahlrunde wird Ende Mai stattfinden. Bis zum Stichtag müssen Förderanträge vollständig und bewilligungsreif dem Regierungspräsidium vorliegen und geprüft worden sein. Interessierten wird empfohlen, zunächst mit dem Landwirtschaftsamt Kontakt aufzunehmen. Zuständig im RP Freiburg ist Ralph Boll, Tel. 0761/208-1258, ralph.boll@rpf.bwl.de.
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