„Ungerechtfertigte Vorteile für Landwirte” bei der Umsatzsteuerpauschalierung kritisiert der Bundesrechnungshof. Das Bundesfinanzministerium rechne falsch, so die Bonner Rechnungsprüfer in ihren diesjährigen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.
Der Bundesrechnungshof hat die Berechnungsgrundlage der Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte aufs Korn genommen. Die Vorsteuerbelastung werde deutlich zu hoch ausgewiesen.
Wie Behördenchef Kay Scheller am vergangenen Dienstag in Berlin kundtat, halten die Bonner Rechnungsprüfer dem Bundesfinanzministerium eine falsche Berechnung der Vorsteuerbelastung vor. Die werde daher „deutlich zu hoch ausgewiesen”. Der Rechnungshof veranschlagt die gegenwärtige Vorsteuerbelastung anhand eigener Berechnungen auf 9,3 Prozent und damit um 1,4 Prozentpunkte niedriger als der derzeitige Durchschnittssatz von 10,7 Prozent. „Diese 1,4 Prozentpunkte entsprechen einem Umsatzsteuerbetrag von 200 Millionen Euro jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und einnehmen”, heißt es in den Bemerkungen. Zudem fielen durch den zu hohen Durchschnittssatz jedes Jahr erhebliche Steuern aus. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wies die Kritik als nicht gerechtfertigt zurück.
Ebenfalls für Aufsehen sorgte die Forderung der Rechnungsprüfer, das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufzulösen und die Mittel von mehr als 100 Millionen Euro dem Bundeshaushalt zuzuführen. Schließlich drängt die Behörde darauf, künftig die Verwendung der Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) zu prüfen.
Pauschalierung dient Vereinfachung
Die Höhe des für landwirtschaftliche
Umsätze geltenden pauschalen Ausgleichsatzes von 10,7 Prozent sei nicht
überzogen und führe keineswegs zu einer höheren steuerlichen Entlastung
der landwirtschaftlichen Betriebe, erklärte DBV-Generalsekretär
Bernhard Krüsken. Dies werde nicht zuletzt dadurch belegt, dass die
seit Jahrzehnten geltende Pauschalsteuer nach § 24 Umsatzsteuergesetz
(UStG) keine Erwähnung im Subventionsbericht der Bundesregierung
finde.
DBV: „Nicht nachvollziehbar”
Die Pauschalierung diene der Vereinfachung und werde
auch in vielen anderen europäischen Staaten angewandt, erläuterte
Krüsken. Auf diese Weise solle den Landwirten ein pauschaler Ausgleich
ihrer Mehrwertsteuer-Vorbelastung ermöglicht werden.
Die vom Bundesrechnungshof grob errechneten Steuerausfälle von 200
Millionen Euro im Jahr kritisiert der Generalsekretär als „nicht
nachvollziehbar”. Sofern im Einzelfall ein steuerlicher Vorteil
entstehe, sei dies eine Folge der Pauschalierung, die in anderen Fällen
wiederum zu Nachteilen führe.