Politik | 26. November 2015

„Ungerechtfertigte Vorteile für Landwirte”

Von AgE
„Ungerechtfertigte Vorteile für Landwirte” bei der Umsatzsteuerpauschalierung kritisiert der Bundesrechnungshof. Das Bundesfinanzministerium rechne falsch, so die Bonner Rechnungsprüfer in ihren diesjährigen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.
Der Bundesrechnungshof hat die Berechnungsgrundlage der Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte aufs Korn genommen. Die Vorsteuerbelastung werde deutlich zu hoch ausgewiesen.
Wie Behördenchef Kay Scheller am vergangenen Dienstag in Berlin kundtat, halten die Bonner Rechnungsprüfer dem Bundesfinanzministerium eine falsche Berechnung der Vorsteuerbelastung vor. Die werde daher „deutlich zu hoch ausgewiesen”. Der Rechnungshof veranschlagt die gegenwärtige Vorsteuerbelastung anhand eigener Berechnungen auf 9,3 Prozent und damit um 1,4 Prozentpunkte niedriger als der derzeitige Durchschnittssatz von 10,7 Prozent. „Diese 1,4 Prozentpunkte entsprechen einem Umsatzsteuerbetrag von 200 Millionen Euro jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und einnehmen”, heißt es in den Bemerkungen. Zudem fielen durch den zu hohen Durchschnittssatz jedes Jahr erhebliche Steuern aus. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wies die Kritik als nicht gerechtfertigt zurück.
Ebenfalls für Aufsehen sorgte die Forderung der Rechnungsprüfer, das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufzulösen und die Mittel von mehr als 100 Millionen Euro dem Bundeshaushalt zuzuführen. Schließlich drängt die Behörde darauf, künftig die Verwendung der Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) zu prüfen.
Pauschalierung dient Vereinfachung
Die Höhe des für landwirtschaftliche Umsätze geltenden pauschalen Ausgleichsatzes von 10,7 Prozent sei nicht überzogen und führe keineswegs zu einer höheren steuerlichen Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard  Krüsken. Dies werde nicht zuletzt dadurch belegt, dass die seit Jahrzehnten geltende Pauschalsteuer nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) keine Erwähnung im Subventionsbericht der Bundesregierung finde.
DBV: „Nicht nachvollziehbar”
Die Pauschalierung diene der Vereinfachung und werde auch in vielen anderen europäischen Staaten angewandt, erläuterte Krüsken. Auf diese Weise solle den Landwirten ein pauschaler Ausgleich ihrer Mehrwertsteuer-Vorbelastung ermöglicht werden. Die vom Bundesrechnungshof grob errechneten Steuerausfälle von 200 Millionen Euro im Jahr kritisiert der Generalsekretär als „nicht nachvollziehbar”. Sofern im Einzelfall ein steuerlicher Vorteil entstehe, sei dies eine Folge der Pauschalierung, die in anderen Fällen wiederum zu Nachteilen führe.