Politik | 30. Juli 2015

Transport trächtiger Tiere verbieten

Von Agra-Europe
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet derzeit Vorgaben für ein Transportverbot von trächtigen Tieren. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am Donnerstag voriger Woche erklärt.
Nach Angaben des Ministers wurde geprüft, welchen Spielraum es auf nationaler Ebene gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke des Schlachtens oder deren Transport zu beschränken. Laut Darstellung seines Ministeriums eröffnet die EU-Verordnung 1099/2009 „über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung” den Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, für die Tötung von Tieren innerhalb von Schlachthöfen nationale Regelungen zu erlassen.
„Die Praxis des Schlachtens hochträchtiger Tiere ist nicht akzeptabel”, stellte Schmidt klar. Auch wenn nach wie vor keine verlässlichen Zahlen vorlägen; dass immer wieder trächtige Rinder zum Schlachthof gebracht würden, sei „nicht zu dulden”. Das Schlachten hochträchtiger Tiere werfe nicht nur moralisch-ethische Fragen auf, sondern stelle eine „erhebliche Tierschutzproblematik” dar. Der Minister erinnerte daran, dass sein Haus ein Forschungsprojekt initiiert habe, mit dem neue Erkenntnisse über die Dimension und die Ursachen der Schlachtung hochträchtiger Tiere in Deutschland gewonnen werden sollten. Dabei würden nicht nur Rinder, sondern alle Nutzungsarten von routinemäßig geschlachteten Tieren, das heißt Kühe, Sauen, kleine Wiederkäuer und Stuten, berücksichtigt.
Parallel zu den nationalen Überlegungen fordere sein Ministerium weiterhin bei der EU-Kommission ein, sich der Lösung des Problems anzunehmen, erklärte Schmidt. Studien aus jüngerer Zeit hätten deutlich gemacht, dass die Schlachtung hochträchtiger Tiere in Europa kein Einzelphänomen sei.
Jedoch sei die Kommission entgegen ihrer ursprünglichen Zusage bislang der Bitte seines Hauses nicht gefolgt und habe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kein Mandat zur Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Schlachten trächtiger Tiere erteilt. Aus diesem Grund stehe man nun selbst im Kontakt mit der EFSA.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und seine Landesbauernverbände hatten in der vergangenen Woche bekräftigt, dass eine Schlachtung hochträchtiger Kühe nicht vertretbar sei.
DBV: Kühe werden nicht verheizt
Der in dem ARD-Fernsehbeitrag Exclusiv im Ersten: „Verheizt für billige Milch – Das Leiden der deutschen Turbokühe” erhobene Vorwurf, wonach Milchkühe auf den Höfen „verheizt” würden, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) zurückgewiesen.  Der DBV stellt fest, dass die Kühe der beiden Hauptrassen Holstein-Friesian und Fleckvieh 2014 im Schnitt rund 9000 kg beziehungsweise 7400 kg Milch gaben. Damit habe sich die Leistung in den letzten zehn Jahren bei den Holstein-Kühen um rund acht Prozent und bei den Fleckviehkühen um rund elf Prozent erhöht.  Im Gegenzug sei das durchschnittliche Alter bei beiden Rassen trotz gestiegener Leistung stabil geblieben. Das sei zum einen das Resultat einer verstärkten Zucht auf Fitness; zum anderen sei dies durch sorgfältiges Herdenmanagement und höheren „Kuhkomfort” erreicht worden. Untersuchungen von Milchviehherden aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen laut DBV zudem, dass die Milchleistung und der Krankenstatus nicht voneinander abhängig sind. AgE