Land und Leute | 20. November 2014

Fahnen gegen Gewalt hissen

Von Sylvia Pabst
Am 25. November wird weltweit der Tag „Nein zu Gewalt an Frauen” begangen. Terre des Femmes ruft zu einer Fahnenaktion auf. In Deutschland hat das Bundesjustizministerium eine Verschärfung des Sexualstrafrechts angekündigt.
Institutionen und Privatpersonen sind  aufgerufen, als Zeichen  die Fahne „frei leben – ohne Gewalt” zu hissen.„Menschenrechtsverletzungen an Frauen sind keine Privatangelegenheit, auch wenn sie im familiären Umfeld geschehen”, mahnt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre de Femmes www.terre-des-femmes.de. Eine EU-Studie belegte Anfang 2014 das  Ausmaß von Gewalt gegen Frauen: Jede dritte Befragte hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Dies entspricht etwa 62 Millionen Frauen in Europa.   
 
Rechtsprechung bei Vergewaltigung
 Die Formen sexueller Gewalt reichen   von frauenfeindlichen Beschimpfungen, sexueller Belästigung  bis hin zu Vergewaltigung. Erschreckend ist nicht allein das Ausmaß dieser Übergriffe, sondern auch die Gesetzeslage in Deutschland: Weil die Rechtsprechung noch immer keine klare Antwort darauf gibt, wie viel Widerstand eine Frau leisten muss, damit es sich um Vergewaltigung handelt, bleibt die Mehrheit solcher angezeigter Fälle für die  Täter straffrei. Bislang reicht ein klares Nein der Frau gegenüber dem Täter längst nicht aus, dass sie nach einer Vergewaltigung als Opfer anerkannt wird. Absurderweise muss sie massiv körperliche  Gegenwehr leisten, um vor Gericht eine Chance zu haben. Lässt sie den Täter aus  Angst gewähren, greift das Strafrecht nicht. Auf Druck von Frauenverbänden und Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat jüngst deren Parteikollege Justizminister Heiko Maas  angekündigt, das Sexualstrafrecht  verschärfen zu wollen.