Die Diskussion um eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel nimmt überraschenderweise bereits jetzt konkrete Formen an: Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Vorschlag für eine befristete Teilrente vorgelegt.
Die 50-prozentige Teilrente soll auf zwei Jahre befristet sein.
Entgegen seiner bisherigen Aussage, er wolle zunächst die für Jahresende in Aussicht gestellte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten, hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt den Koalitionsfraktionen jetzt überraschend einen Vorschlag unterbreitet.
Darin bietet der Minister eine befristete Teilrente für über 65-Jährige an, die ihre Betriebe weiter bewirtschaften wollen. Den Angaben zufolge soll die Rente mit einem Abschlag von 50% für zwei Jahre gewährt werden.
Bis 16 Hektar
In den Genuss dieser Regelung sollen Inhaber von
Betrieben mit bis zu 16 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF)
kommen. Ferner will der Minister den zulässigen Rückbehalt bei Erreichen
der Altersgrenze von derzeit 2 ha auf 8 ha LF anheben.
Von der Koalition waren noch keine Reaktionen zu erhalten. Insbesondere
der SPD dürften die Vorstellungen des Ministers jedoch nicht weit genug
ge-
hen. Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier hatte unlängst die Forderung
seiner Fraktion nach einer Rente mit Abschlag bekräftigt. Allerdings
will Priesmeier weder eine zeitliche Befristung noch eine
Betriebsgrößenbegrenzung. Seinen Vorstellungen zufolge sollte zudem der
Abschlag lediglich 10 % von der regulären Altersrente betragen.
Bei Verbänden löste der Schmidt-Vorschlag ein unterschiedliches Echo
aus. Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) begrüßte das Angebot des
Ministers als „tragfähigen Kompromiss, der allen Seiten gerecht wird.”
Darüber hinausgehende Änderungen dürfe es jedoch nicht geben, warnte der
BDL-Vorsitzende Matthias Daun. Er bescheinigte dem CSU-Politiker
Augenmaß. Sein Vorschlag helfe gerade sehr kleinen Betrieben, die unter
schwierigen Bedingungen wirtschaften. Positiv wertet Daun auch einen
höheren Rückbehalt, weil damit die Hinzuverdienstmöglichkeiten
verbessert würden. Weitere Änderungen bei der Hofabgabeklausel dürfe es
jedoch nicht
geben, warnte der BDL-Vorsitzende.
Kritik von den Gegnern
Demgegenüber kam aus den Reihen der Gegner
der Hofabgabeklausel scharfe Kritik. Der „Arbeitskreis für die
Abschaffung der Hofabgabeklausel” bezeichnete das Angebot des Ministers
als „Zumutung” und „Unverschämtheit”. Ziel müsse stattdessen die
Abschaffung der Regelung sein. Der Arbeitskreis setzt nach eigenen
Angaben darauf, dass die SPD in den koalitionsinternen Verhandlungen
ihre Positionen vertritt.
Zwei Hektar Reben zurückbehalten?
Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, will man mit verbesserten
Hinzuverdienstmöglichkeiten insbesondere kleineren Betrieben
entgegenkommen, für die die derzeitige Regelung besonders
problematisch ist. Dies gilt beispielsweise für Winzer mit
Steilhanglage. Eine Vervierfachung des Rückbehalts im Weinbau von 0,5 ha
auf 2 ha würde den Überlegungen zufolge einem Großteil der betroffenen
Winzer eine Weiterbewirtschaftung ermöglichen, ohne die Voraussetzungen
für den Rentenbezug in Frage zu stellen.
Ähnliches gelte für Landwirte mit Waldflächen, wenn der Rückbehalt für
„Bauernwald” von 19 ha auf 75 ha anstiege. Von der in die Diskussion
gebrachten Teilrente versprechen sich die Experten bessere Bedingungen
für einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in die Rente. Sie
verweisen darauf, dass durch die Begrenzung
auf 16 ha in den meisten Fällen eine Verkleinerung erforderlich wäre.