Politik | 23. Juni 2016

Saisonkräfte bleiben unberücksichtigt

Von AgE
Der Kompromiss der Koalitionsfraktionen zur Reform der Erbschaftsteuer wird in den Reihen der Land- und Forstwirtschaft positiv aufgenommen.
Der DBV begrüßte die Klarstellung, dass Saisonarbeitnehmer bei der Berechnung der durchschnittlichen Lohnsumme nicht berücksichtigt werden sollen.
Der Steuerreferent des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefan Walter, begrüßte die Klarstellung, dass Saisonarbeitnehmer auch künftig bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl und damit bei der Berechnung der durchschnittlichen Lohnsumme nicht berücksichtigt werden sollen.
Zumindest ein kleiner Fortschritt sei die geplante Ausnahme von der Nachweispflicht des Arbeitsplatzerhalts für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die Grenze auf drei absenken wollen. Walter wies darauf hin, dass die bislang geltenden Regelungen zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nicht verändert werden sollen.
„Mit dem Kompromiss können wir leben”
„Mit dem Kompromiss können wir leben”, sagte der Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst, Wolfgang von Dallwitz. Auch seiner Einschätzung nach kommen die bürokratischen Erleichterungen bei der Lohnsummenregelung den Betrieben entgegen. Von Dallwitz nannte die Einigung einen wichtigen Schritt für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, der Planungs- und Rechtssicherheit ermögliche. Das sei besonders für familiengeführte Betriebe wichtig, „weil sie langfristig und generationsübergreifend denken und wirtschaften”.
Der Bundestag hat die Reform der Erbschaftsteuer den Planungen zufolge noch in dieser Woche beschlossen (nach Redaktionsschluss dieser BBZ-Ausgabe). Der Bundesrat wird in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli über die Novelle entscheiden.