Land und Leute | 07. Dezember 2017

Rehm will Mitglieder für sich mobilisieren

Von René Bossert
Der im August fristlos entlassene ehemalige Geschäftsführer des Maschinen- und Betriebshilfsringes Breisgau, Heinz Rehm, will über eine außerordentliche Mitgliederversammlung seine Wiedereinstellung erreichen.
In diesen Tagen haben die rund 1800 Mitglieder des Maschinenrings Breisgau (MR) ungewöhnliche Post bekommen: Sie werden in dem Schreiben aufgefordert, sich für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auszusprechen. In dieser Versammlung soll eine Aussprache über die Kündigung des vormaligen Geschäftsführers Heinz Rehm auf der Tagesordnung stehen. Außerdem soll über einen Auftrag an die MR-Vorstandschaft abgestimmt werden, Rehm die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses als Geschäftsführer anzubieten. Rehm wurde am 23. August fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt.
Heinz Rehm will eine außerordentliche Mitgliederversammlung erwirken.
Er klagt vor dem Arbeitsgericht auf Aufhebung der Kündigung. Ein erster Verhandlungstermin ist für den 23. Januar angesetzt. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 8. November brachte keine Ergebnisse. Die fristgerechte Kündigung würde zum 31. März 2018 greifen. Unterschrieben ist der Brief an die Mitglieder nicht nur von Rehm selbst, sondern von elf Einzelmitgliedern und zwei Bürgermeistern von Gemeinden, die Mitglieder beim MR sind. Drei der Unterzeichner sind Mitglieder des 14-köpfigen MR-Beirats. In dem Schreiben werden schwere Vorwürfe gegen den Vorstand erhoben. Man sei bestürzt über die Kündigung des seit 32 Jahren amtierenden Geschäftsführers und darüber, dass die Mitglieder bis dato nicht über die  Gründe dafür informiert worden seien. Man habe keinerlei Vertrauen mehr in den Vorstand und seine Handlungsweise. Die bisher bekannten Vorwürfe an Rehm würden diese Entscheidung in keinster Weise rechtfertigen, heißt es weiter. Dabei geht es unter anderem um ohne Vorstandsgenehmigung gewährte Mitarbeiterdarlehen, Überweisungsvorgänge zwischen dem e.V. und der GmbH und die nicht vom Vorstand genehmigte Nutzung von MR-Fahrzeugen für einen Verein, dessen Vorstand Rehm ist.
Entscheidung den Mitgliedern überlassen
Rehm erklärte gegenüber der BBZ, dass seiner Meinung nach die Mitglieder über die Kündigung entscheiden sollten und nicht das Gericht. Der Vorsitzende des siebenköpfigen MR-Vorstandes, Dieter Zimmermann, wollte sich gegenüber der BBZ mit Hinweis auf das schwebende Verfahren nicht zur Kündigung äußern. Den Brief Rehms an die Mitglieder bewertet er als legitim. Wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder sich für eine außerordentliche Mitgliederversammlung aussprechen sollte, könne eine solche laut Satzung einberufen werden. Zimmermann weist aber darauf hin, dass die Einberufung der Vorstand vornehme. Zimmermanns Meinung nach bringt eine Mitgliederversammlung im Moment nichts, man müsse erst das Gerichtsverfahren abwarten. Die Kündigung Rehms beschäftigt auch den Landesverband der Maschinenringe. Er hatte sich Anfang September in einem Schreiben an die MR-Gremien nach den Gründen für die Kündigung erkundigt. Rehm genieße bei den Maschinenringen bundesweit höchstes Ansehen und eine fristlose Kündigung werfe Fragen auf. Eine Reaktion auf sein Schreiben hat der Landesverband bisher nicht erhalten. Darüber sei er enttäuscht, sagt Geschäftsführer Hansjörg Weber. Das sei auch eine Stilfrage innerhalb der Maschinenring-Organisation. Der Fall schlage bundesweit Wellen.