Politik | 04. Mai 2016

Nitrat: Brüssel klagt gegen Deutschland

Von AgE
Die Europäische Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, mehr gegen die Nitratbelastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer zu tun. Wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie hat die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.
„Deutschland tut zu wenig”: Die EU-Kommission beschreitet in Sachen Nitrat gegen Deutschland den Klageweg vor dem Europäischen Gerichtshof.
Deutschland habe es versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerbelastung durch Nitrat zu ergreifen, führte die Behörde am 28. April in Brüssel als Begründung an. Der Beschluss folge auf eine ausführliche Stellungnahme, die den deutschen Behörden bereits im Juli 2014 zugesandt worden sei, teilte die Kommission weiter mit.
Die von der Bundesregierung 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigten eine steigende Nitratverunreinigung im Wasser einschließlich der Ostsee, ohne dass Berlin hinreichende Gegenmaßnahmen ergriffen habe, erklärte die Brüsseler Administration. Deutschland unternehme bislang zu wenig, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und die einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten. Auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms werde das Nitratproblem nicht ausreichend angegangen.
Im Bundeslandwirtschaftsministerium zeigte man sich erstaunt über den Zeitpunkt der Klageeinreichung und verwies auf das laufende Notifizierungsverfahren zum Regierungsentwurf für eine Novelle der Düngeverordnung. SPD, Linke und Grüne forderten strengere Düngevorgaben, um Strafzahlungen abzuwenden. Ähnlich äußerten sich die Umweltverbände. Der Deutsche Bauernverband (DBV) ließ erkennen, dass er dafür keinen Spielraum sieht.
Stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass ein Land gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, muss dieser Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Urteil nachzukommen. Strafzahlungen werden in der Regel erst nach einem weiteren Verfahrensschritt verhängt. Geldstrafen werden von der Kommission vorgeschlagen; der Gerichtshof kann die jeweiligen Beträge in seinem Urteil ändern. Das Bundeslandwirtschaftsministerium reagierte möglicherweise auch vor diesem Hintergrund gelassen auf die Brüsseler Entscheidung. Sobald die Klagegründe der Kommission vorliegen, werde man sie sorgfältig prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden, teilte ein Sprecher des Ressorts auf Anfrage mit. In einer für die Landwirtschaft schwierigen Phase habe das Bundeslandwirtschaftsministerium das Düngegesetz auf den Weg gebracht und den Entwurf einer Düngeverordnung abgeschlossen, so der Sprecher. Ende letzten Jahres war der Entwurf der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet worden.