Politik | 02. Juli 2015

Neuer Entwurf mit praktikableren Fristen

Von AgE
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Teil der Kritik an seinem bisherigen Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung berücksichtigt. In seiner neuesten Vorlage, die in der vorigen Woche bekannt geworden ist, hat das Ressort insbesondere die Regelungen zur Phosphatdüngung geändert.
Änderung bei den Sperrfristen im neuen Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung: Zwar soll es dabei bleiben, dass auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar keine Stickstoffdüngemittel aufgebracht werden dürfen. Eine Ausnahme soll es nunmehr jedoch bis zum 1. Oktober für Wintergetreide geben.
Nunmehr soll für alle Böden ab 2018 ein Überschuss von 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig wurde die bislang geplante Vorgabe gestrichen, auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten gar keinen Überschuss mehr zuzulassen.
Auch bei den Sperrfristen will das Ministerium den Forderungen der Praxis entgegenkommen. Zwar soll es dabei bleiben, dass auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar keine Stickstoffdüngemittel aufgebracht werden dürfen. Eine Ausnahme soll es nunmehr jedoch bis zum 1. Oktober für Wintergetreide geben. Darüber hinaus sollen die Länder für Düngemittel mit weniger als zwei Prozent Trockenmasse Ausnahmen von den Sperrfristen zulassen können. Ferner sind an mehreren Stellen der Verordnung Erleichterungen für Festmist und Kompost vorgesehen. Weitere Änderungen gegenüber dem letzten Entwurf vom Dezember 2014 beziehen sich auf die Länderöffnungsklausel für gesonderte Vorschriften in Gebieten mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser. Wie aus dem Bundesumweltministerium verlautete, ist der  vorliegende Verordnungsentwurf noch nicht vollständig mit ihm abgestimmt. Dem Vernehmen nach stand das Agrarressort beim Leiter der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, Karl-Friedrich Falkenberg, im Wort, bis Ende Juni einen Entwurf vorzulegen.
Entscheidung Ende des Jahres
Nach derzeitigem Zeitplan soll die Ressortabstimmung zur Düngeverordnung bis zum 20. Juli abgeschlossen sein. Anschließend soll der dann abgestimmte Entwurf der Kommission zur Notifizierung und strategischen Umweltprüfung übermittelt werden. Dieses Verfahren soll bis Mitte Oktober dauern. Die Zuleitung der Verordnung an den Bundesrat ist für Anfang November geplant. Die Länderkammer könnte dann auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr am 18. Dezember über die Regierungsvorlage entscheiden. Parallel dazu soll die notwendige Änderung des Düngegesetzes erfolgen.
Die vorgesehene Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel einschließlich pflanzlicher Gärrückstände soll sich laut vorliegendem Entwurf nicht mehr auf Komposte beziehen.
Für sie soll die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff nunmehr 510 kg je Hektar in einem Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten. Damit wurde ebenso einer Forderung aus dem Ökolandbau Rechnung getragen wie mit der Klarstellung, dass die 170-kg-Regelung im Unterglasanbau nur für Stickstoff aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft gelten soll.  Die Mindestlagerkapazität von Dungstätten für Festmist, Kompost und feste Gärrückstände soll von vier auf drei Monate gesenkt werden. Präzisiert wurden die Gebiete mit hoher Nitratbelastung, in denen vorgesehen ist, dass die Länder besondere Anforderungen an die Düngung stellen können. Diese Gebiete sind nunmehr auf den Einzugsbereich von Grundwassermessstellen beschränkt.
 Hier sollen die Länder auch weitergehende Regelungen über Vorlage-, Melde- und Mitteilungspflichten über den Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung erlassen können.
In Gebieten, in denen keine Nitratbelastung des Grundwassers vorliegt, sollen die Länder Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Düngeverordnung erlassen können. In belasteten Gebieten sollen dem Entwurf zufolge auch solche Betriebe von gesonderten Auflagen freigestellt werden können, die an bestimmten Agrarumweltprogrammen teilnehmen.