Konservierungsverfahren mit Potenzial
In der praktischen Umsetzung bedeutet das die Fütterung von frischem Grünlandaufwuchs (meist in Form von Weidegang) im Sommer und von Heu im Winter. Darüber hinaus sind nur bestimmte Kraftfuttermittel zugelassen und einige weitere Auflagen bei der Bewirtschaftung des Betriebes einzuhalten wie zum Beispiel im Bereich Pflanzenschutz und Düngung. Zusätzlich muss sich der Landwirt beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 34) registrieren und wie im ökologischen Landbau von einer Kontrollstelle jährlich überprüfen lassen.
An die Stelle der Silageernte, die je nach Lage des Betriebs zwischen drei- und fünfmal im Jahr erfolgt, tritt dann die Heuernte. Dabei ist die Belüftungstechnik so dimensioniert, dass nicht die gesamte Erntemenge von allen Flächen pro Schnitt auf einmal getrocknet werden kann. Das heißt, dass mindestens der erste und zweite Schnitt in bis zu drei Chargen und der dritte und gegebenenfalls vierte Schnitt in bis zu zwei Chargen geerntet werden müssen. Das bedeutet also mehr Erntekampagnen, in der Regel sechs- bis zehnmal Heuernte pro Jahr. Daher ist für die Heuernte nach ersten Ergebnissen mit rund vier Stunden pro Hektar und Schnitt in etwa der doppelte Zeitaufwand im Vergleich zur Silageernte anzusetzen.
Das Mähen erfolgt wie bei der Silage zum Zeitpunkt des Ähren- bzw. Rispenschiebens mit einem Scheibenmähwerk mit Aufbereiter. Nur bei rechtzeitiger Nutzung kann eine hohe Qualität des Belüftungsheus, mit dem Zielwert von mehr als 6 MJ NEL und mindestens 130 g nutzbarem Rohprotein pro Kilogramm Trockenmasse, sichergestellt werden. Bei der Ernte von Belüftungsheu muss auf alle Fälle gezettet und gegebenenfalls ein- bis zweimal gewendet werden, was im Vergleich zur Silage einen Mehraufwand darstellt. Die Ernte kann lose mit einem Ladewagen erfolgen oder als Rund- bzw. Quaderballen. Dabei können jedoch keine modernen Kurzschnittladewagen eingesetzt werden, da diese das Anwelkgut beim Schneiden und Laden, das beides durch einen großen Rotor erfolgt, zu stark verdichten und es somit in der Belüftungsbox mit dem Heukran nicht mehr gleichmäßig locker eingebracht werden kann und schlechter trocknet. Daher eignen sich nur Ladewagen mit speziellen Doppel-Rotorladeaggregaten (ein Rotor zum Schneiden und der zweite Rotor zum Laden) oder mit Schwingen- bzw. Kettenförderer.
Der Trocknungsfortschritt muss vom Landwirt in den Tagen nach dem Einlagern laufend überwacht werden. In der Regel bieten die Hersteller von Heubelüftungstechniken eine automatische Steuerung der Belüftungsanlage an, die dem Landwirt die meiste Arbeit beim Trocknen abnimmt, so dass er nur im Bedarfsfall nachregulieren muss. Zu beachten ist, dass die Heuernte bis zur Dämmerung abgeschlossen sein muss, um eine Taubildung auf dem Erntematerial zu vermeiden und um den Heustock bzw. die Ballen mithilfe der häufig in einer Unterdachabsaugung mittels Sonnenenergie erwärmten Luft bis dahin aufgeheizt zu haben. Nachts übernimmt dann die Heutrocknung die weitere Konservierung.
40 bis 60 Stunden bis zur Lagerstabilität mit 87 % TS-Gehalt getrocknet werden kann. Rundballen werden mit einem TS-Gehalt von 65 % gepresst, bei Quaderballen empfiehlt sich ein TS-Gehalt beim Pressen von mindestens 70 %. Da die Bröckelverluste ab 60 % TS-Gehalt stark zunehmen, muss bei den Ballenvarianten mit höheren Feldverlusten gerechnet werden.
Dazu wird neben einer Unterdachabsaugung, mit deren Hilfe bei schönem Wetter die günstigste Form der Luftanwärmung, nämlich über die Sonnenenergie, realisiert wird, eine schlagkräftige Trocknungstechnik für die Nachtstunden und Schlechtwettertage benötigt. Zunächst sollte jede Form von Wärme, die im Betrieb verfügbar ist, herangezogen werden. So kann zum Beispiel die in einer Hackschnitzelheizung erzeugte Wärme oder die Abwärme eines biogas- oder holzgasbetriebenen BHKW genutzt werden.
Pro Quadratmeter Boxenfläche ist mit einem Wärmebedarf von rund 1,5 kWh zu rechnen, wobei sich die Boxengröße (in der Regel mehr als 100 m2) am Viehbestand bzw. der erforderlichen Winterfuttermenge orientiert. Sehr gute Berechnungshilfen für die Dimensionierung der Anlage werden in verschiedenen aktuellen Schriften zur Heubelüftung gegeben. Eine Übersicht ist abrufbar auf der Heubelüftungs-Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de/ilt/pflanzenbau/
gruenland/162738/index.php). Die vorhandene Wärmemenge lässt sich mithilfe einer Wärmerückgewinnungsanlage effizienter nutzen. So ermöglichen es zum Beispiel 75 kWh Abwärme aus einer Biogasanlage in Kombination mit einer Unterdachabsaugung für den Tag und mit einer Wärmerückgewinnungsanlage für die Nacht, eine Box mit 100 m2 zu trocknen. Ist auf dem Betrieb keine Wärme oder Abwärme verfügbar, kann auch mit einem Wärmespeicher, der zum Beispiel mithilfe der Unterdachabsaugung vor dem Einfahren des Anwelkguts aufgeheizt wird, gearbeitet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Luftentfeuchter für den Nacht- und Schlechtwetterbetrieb einzusetzen. Dafür ist jedoch ein hoher Stromanschlusswert nötig, der unter Umständen nicht auf jedem Betrieb im Außenbereich verfügbar ist und daher den Einsatz eines zum Bei-
spiel heizölbetriebenen BHKW mit Stromgenerator notwendig macht. In diesem Fall steht die vom BHKW erzeugte Abwärme zusätzlich zur Trocknung zur Verfügung.
Beim Arbeitszeitbedarf für die Fütterung zeigen erste Ergebnisse keinen Mehraufwand im Vergleich zur Silage. Die Arbeit geht beim Heu leichter von der Hand, da es zum einen mit der Gabel leichter verteilt und nachgeschoben werden kann und zum anderen wird gutes Belüftungsheu komplett gefressen, so dass nahezu keine Futterreste übrig bleiben. Die Futtervorlage erfolgt in der Regel nur einmal pro Tag und wenn der Landwirt mit dem Heukran direkt zum Futtertisch kommt, benötigt er auch keine zusätzliche Technik wie zum Beispiel einen Futtermischwagen, der bei Silagefütterung heute zur Standardausrüstung gehört. Ein weiterer Vorteil bei der Produktion von Heumilch scheint eine verbesserte Herdengesundheit zu sein, das berichten zumindest die meisten Landwirte, die umgestellt haben.
Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) kann der Neubau oder die Erweiterung einer Heubergehalle mit Boxentrocknung mit einem Fördersatz von 20 % auf die Nettokosten bezuschusst werden. Junglandwirte können noch einmal 10 % Zuschuss bis maximal 20000 Euro zusätzlich erhalten. Gefördert werden können auch die dazugehörige Trocknungstechnik und ein Heukran. Mehrzweckhallen, in denen zum Beispiel Heuballen, Stroh und Maschinen gelagert werden können, können in der Regel nicht gefördert werden. Auch für gebrauchte Anlagen gibt es keinen Zuschuss.
Die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 20000 Euro. Gedeckelt ist die Förderung bei einem Investitionsvolumen von 1,5 Mio. Euro. Bei baulichen Investitionen über 100000 Euro muss ein Betreuer hinzugezogen werden. Wichtige Voraussetzungen für die Förderung sind außerdem: Baugenehmigung, Fachschulabschluss, mindestens zwei Jahre Buchführung und der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme über ein Investitionskonzept. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Vorher dürfen auch keine Bestellungen oder Auftragsvergaben erfolgen.
Da die Planung, die Baugenehmigung und die Antragsprüfung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, ist es ratsam, genügend Vorlaufzeit einzuplanen und rechtzeitig mit der Planung zu beginnen und mit Beratern und den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen.
Spätestens ein Jahr nach der Bewilligung der Förderung muss mit dem Bau begonnen werden und nach drei Jahren muss das Vorhaben fertig sein. Für Maschinen und technische Einrichtungen gilt eine Zweckbindung von fünf Jahren und für bauliche Anlagen von zwölf Jahren. Wird innerhalb dieser Zeit das geförderte Objekt verkauft oder nicht mehr entsprechend genutzt, muss der Zuschuss unter Umständen anteilig zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen, Beratung und Antragsunterlagen gibt es beim zuständigen Landwirtschaftsamt.
Mirjam Albrecht, LWA Ravensburg