Politik | 07. September 2017

Kein Einvernehmen bei Stoffstrombilanz

Von AgE
Die Einführung der zum 1. Januar 2018 im Düngegesetz vorgeschriebenen Stoffstrombilanz könnte zur Hängepartie werden. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt Änderungen, die für das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Verkündungshindernis darstellen.
Sollte die Rechtsverordnung nicht rechtzeitig zustande kommen, müssten die Länder eigene Vorschriften erlassen, um Details zur betrieblichen Stoffstrombilanz zu regeln.
Seine Zustimmung zur Verordnung macht der Ausschuss von einer Reihe von Änderungen abhängig. Die gehen zum Teil über den Rahmen hinaus, den eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württembergs mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium abgesteckt hatte.Mit Beginn des kommenden Jahres sind zunächst Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GVE/ha zur Bilanzierung ihrer Nährstoffzu- und -abfuhren an Stickstoff und Phosphat verpflichtet. Einbezogen sind außerdem kleinere Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen, sowie Betriebe, die eine Biogasanlage betreiben und mit einem viehhaltenden Betrieb in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen.
Ein Antrag Sachsen-Anhalts sieht  eine Bagatellgrenze für Betriebe vor, die von anderen Betrieben weniger als 750 kg Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern erhalten. Dies widerspricht jedoch  dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge  ebenso dem Düngegesetz wie die von Niedersachsen eingebrachte Forderung, dass sämtliche Betriebe mit einer Biogasanlage zur Durchführung einer Stoffstrombilanz verpflichtet werden sollten und nicht nur viehhaltende Betriebe. Der Bundesrat wird am 22. September über die Verordnung entscheiden.