Betrieb und Wirtschaft | 18. Februar 2014

Kartellamts-Entwurf macht Sorgen

Von red
Die Forstkammer Baden-Württemberg kritisiert den Beschlussentwurf des Bundeskartellamtes zur Holzvermarktung. Die gemeinschaftliche Holzvermarktung und ein flächendeckendes Reviersystem müsse es auch künftig im Land geben.
Das Bundeskartellamt will der Landesforstverwaltung Forst BW den Holzverkauf und die Mitbewirtschaftung privater und kommunaler Wälder in wesentlichen Teilen untersagen, so der Kern des   Beschlussentwurfes. Das Einheitsforstamt verstoße gegen das Wettbewerbsrecht.  Derzeit betreut und berät die Forstverwaltung mehr als tausend Kommunen und einen Großteil der mehr als 200 000 Privateigentümer im Land. 
Nicht mehr flächendeckend zuständig?
Unmittelbar betroffen wären alle Waldbesitzer mit Flächen über 100 Hektar. Die Forstkammer Baden-Württemberg befürchtet, dass die flächendeckende Zuständigkeit der staatlichen Revierleiter  in Frage gestellt ist, heißt es in einer Pressemitteilung.   „Wir stehen vor der größten Herausforderung für die Waldbesitzer seit der Bewältigung des Orkans Lothar”, wird Forstkammer-Präsident Roland Burger darin weiter zitiert.
 Private, kommunale und staatliche Wälder liegen in der Fläche  nebeneinander. Daher sei es mehr als sinnvoll, dass die Eigentümer ihr Holz gemeinsam vermarkten. Durch das gebündelte Holzangebot entstünden auch für Sägewerke  Vorteile, z. B. durch eine optimierte Logistik und größere Liefersicherheiten.
Als beigeladene Vertreterin der nichtstaatlichen Waldbesitzer will  die Forstkammer diese Bedenken gegenüber dem Kartellamt darstellen. Den Beschlussentwurf betrachtet der  Waldbesitzerverband  als zu weitgehend. Insbesondere das Verbot der Dienstleistungen der Förster bei der Vorbereitung der Holzernte, aber auch die sehr niedrige Grenze von 100 ha und die Benachteiligung der den Kleinwaldbesitz bündelnden Forstbetriebsgemeinschaften sei  nicht gerechtfertigt.
Bei einem Gespräch des Forstkammer-Vorstands mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Vierter von rechts), Forstminister Alexander Bonde (rechts daneben) und Landesforstpräsident Max Reger (ganz rechts) war auch die Auseinandersetzung mit dem Kartellamt ein wichtiges Thema.
Kleinwaldbesitzer brauchten auch in Zukunft den Förster als kompetenten  Ansprechpartner.  Diese Haltung habe der Forstkammer-Vorstand auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Forstminister Alexander Bonde  im Rahmen eines Spitzengespräches verdeutlicht. Dort wurde vereinbart, dass eine durch das Kartellverfahren  erforderlich werdende Veränderung der Forstorganisation eng mit den Vertretern des Waldeigentums abgestimmt wird.
Sowohl die Vertreter der Landesregierung als auch der Forstkammer-Vorstand sehen den vom Bundeskartellamt angekündigten Eingriff in die Bewirtschaftung mit großer Sorge. Sie stimmen in der Bewertung überein, dass die  Beratung und Betreuung aller Waldbesitzer nicht nur die Bewirtschaftung der Wälder im Land  sichere, sondern auch die Rohstoffversorgung der regionalen Säge- und Holzindustrie. Gemeinsam will man im laufenden Verfahren versuchen, möglichst viele der  Vorteile der tradierten Forstverwaltung zu erhalten.
Aus Sicht der Forstkammer hat das Ganze  noch einen anderen Aspekt:  Die Kartelldebatte könne kein  Vorwand für einen weiteren Rückzug aus der staatlichen Unterstützung der Forstwirtschaft sein. Die Betreuungsleistung durch die Förster vor Ort sei ein wichtiger Ausgleich für die  Gemeinwohlleistungen, welche die Waldeigentümer erbringen.