Kartellamts-Entwurf macht Sorgen
Private, kommunale und staatliche Wälder liegen in der Fläche nebeneinander. Daher sei es mehr als sinnvoll, dass die Eigentümer ihr Holz gemeinsam vermarkten. Durch das gebündelte Holzangebot entstünden auch für Sägewerke Vorteile, z. B. durch eine optimierte Logistik und größere Liefersicherheiten.
Als beigeladene Vertreterin der nichtstaatlichen Waldbesitzer will die Forstkammer diese Bedenken gegenüber dem Kartellamt darstellen. Den Beschlussentwurf betrachtet der Waldbesitzerverband als zu weitgehend. Insbesondere das Verbot der Dienstleistungen der Förster bei der Vorbereitung der Holzernte, aber auch die sehr niedrige Grenze von 100 ha und die Benachteiligung der den Kleinwaldbesitz bündelnden Forstbetriebsgemeinschaften sei nicht gerechtfertigt.
Sowohl die Vertreter der Landesregierung als auch der Forstkammer-Vorstand sehen den vom Bundeskartellamt angekündigten Eingriff in die Bewirtschaftung mit großer Sorge. Sie stimmen in der Bewertung überein, dass die Beratung und Betreuung aller Waldbesitzer nicht nur die Bewirtschaftung der Wälder im Land sichere, sondern auch die Rohstoffversorgung der regionalen Säge- und Holzindustrie. Gemeinsam will man im laufenden Verfahren versuchen, möglichst viele der Vorteile der tradierten Forstverwaltung zu erhalten.
Aus Sicht der Forstkammer hat das Ganze noch einen anderen Aspekt: Die Kartelldebatte könne kein Vorwand für einen weiteren Rückzug aus der staatlichen Unterstützung der Forstwirtschaft sein. Die Betreuungsleistung durch die Förster vor Ort sei ein wichtiger Ausgleich für die Gemeinwohlleistungen, welche die Waldeigentümer erbringen.