IMIR-Tagung in Bad Krozingen
Professor Urs Niggli, der Direktor des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau (FiBL) im schweizerischen Frick, setzte sich mit neuen technischen Entwicklungen in der Landwirtschaft auseinander. Niggli sieht im Einsatz kleiner, leichter, GPS-gesteuerter und vernetzter Maschinen Chancen für eine nachhaltigere Landbewirtschaftung. Die Zeit immer größerer und schwererer Maschinen mit gezogenen Anbaugeräten dürfte vorbei sein, meint der Fachmann. Auch im Bereich der Züchtung mittels der neuen Methode Crispr/Cas, bei der keine artfremden Gene eingeführt werden, sieht er Möglichkeiten für die Züchtung. Das wäre sowohl für die konventionelle als auch die biologische Landwirtschaft sinnvoll, so Niggli. Risiken und Nutzen sollten aber für jede Anwendung genau geprüft werden.
Bernhard Völkl von der Firma Fendt-AGCO machte deutlich, dass die Landtechnikindustrie zunehmend auf die Entwicklung vernetzter und intelligenter Maschinen setzt. Ziel ist es, dem Landwirt zukünftig das Steuern seiner Maschinen abzunehmen. Die Maschinen werden mit Daten zur Schlaggröße, zur Nährstoffversorgung des Bodens etc. gefüttert. Sie können dann mithilfe von GPS verschiedene Arbeitsgänge wie säen oder düngen selbstständig ausführen.
Die neuste Entwicklung von AGCO ist MARS (Mobile Agricultural Robot Swarms) – das sind kleine, selbstfahrende Roboter mit Elektromotor, die als Schwarm zusammenarbeiten, um zum Beispiel Mais zu säen. Dies kann nach Ansicht von Völkl ein wichtiger Beitrag zur Präzisionslandwirtschaft werden. Da die Position jedes Saatkorns und damit jede Pflanze präzise definiert ist, können Dünger und Pflanzenschutzmittel mit sehr hoher Genauigkeit und äußerst effizient eingesetzt werden. Zunächst soll das MARS-System nur säen. Zur Bodenbearbeitung werden weiterhin größere Traktoren benötigt, die in der Lage sind, auch einen Pflug oder Grubber zu ziehen.
Ab Sommer 2017 sollen die Auflagen der neuen Düngeverordnung rechtskräftig werden, wenn der Bundesrat zustimmt. Vorgeschrieben sind künftig eine schlagbezogene Stickstoff-Bedarfsermittlung sowie eine umfassende Aufzeichnungspflicht. Dabei richtet sich der Düngebedarf an Bedarfswerten in Abhängigkeit vom Ertragsniveau der letzten drei Jahre. Es gibt verschiedene Zu- und Abschläge, beispielsweise je nach Vorfrucht oder Humusgehalt. Außerdem muss jährlich ein Nährstoffvergleich für Phosphor und Stickstoff erstellt werden. Dabei sinkt ab 2020 der zulässige Überschuss bei Stickstoff von 60 auf 50 kg/ha und Jahr. Bei Phosphor darf ab 2020 ein Saldo von 10 kg/ha im sechsjährigen Mittel nicht überschritten werden. Tierhaltende Betriebe mit über 2,5 GV und über 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 GV müssen ab 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen. Ab 2023 wird dies für alle Betriebe über 20 ha LN verpflichtend. Bei dieser Stoffstrombilanz müssen alle eingesetzten Dünger sowie das Futter mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten verrechnet werden. Für Überwachungszwecke erhalten die zuständigen Länderbehörden die Befugnis, Daten abzugleichen mit Erhebungen aus anderen Rechtsbereichen – beispielsweise aus InVeKos oder HIT-Datenbanken. Weitere Verschärfungen betreffen die Sperrzeiten zur N- und P-Düngung sowie die Lagerkapazitäten von Gülle und Festmist. Außerdem wird es höhere Anforderungen an die Ausbringungstechnik und den Einarbeitungszeitraum von organisch-mineralischen Düngemitteln und Harnstoff geben.
Positiv bewertete Wiesler die Möglichkeit, auf Länderebene Ausnahmen beispielsweise für Kleinbetriebe oder für Betriebe in Gebieten mit geringen Nitratgehalten zu gestatten. Kritisch sieht er vor allem den hohen Detaillierungsgrad der Düngeverordnung, der regionale Besonderheiten zu wenig berücksichtigt, sowie den enormen Kontrollaufwand.