Politik | 30. September 2015

Im Ortenaukreis: Lösung für die Wasseruntersuchung

Von Walter Eberenz/red
Im Ortenaukreis gibt es eine Lösung beim zwischen Landkreisverwaltung und Landwirtschaft strittigen Thema Trinkwasseruntersuchung für Eigenwasserversorger, ergänzend zum bereits vorgestellten Ortenauer Weg (die BBZ berichtete). Wichtigster Punkt ist der Verzicht auf Untersuchung nach Pflanzenschutzmitteln bei Quellen im Wald.
Landwirte, deren Quellen im Wald oder direkt am Waldrand liegen, können Erleichterungen bei der Trinkwasseruntersuchung beantragen.
Das Landratsamt Ortenaukreis verzichtet demnach laut eigenen Angaben auf eine Untersuchung des Wassers auf Pflanzenschutzmittel, wenn die Quelle oder die Quellen im Wald beziehungsweise direkt am Waldrand liegen. Eine Ausnahme bilden allerdings Weihnachtsbaumkulturen im Einzugsgebiet der Quelle. Für sie ist, so das Landratsamt, keine Befreiung möglich.
Privatwaldbesitzer müssen die Befreiung beantragen und hierzu eine Selbsterklärung einreichen. Das Antragsformular sowie das Formular für die Selbsterklärung ist eingestellt auf der Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de oder beim BLHV unter   www.blhv.de. Der Antrag ist bis zum 1. November beim Landratsamt, Amt für Wasserwirtschaft, einzureichen.
Müller: „Ich kann mit der Lösung leben”
„Ich kann mit der Lösung leben”, betont Ulrich Müller, Vorsitzender des BLHV-Kreisverbandes Wolfach. Müller hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten vehement für ein vereinfachtes und für die Landwirte kostengünstigeres Verfahren eingesetzt (die BBZ berichtete). Das Landratsamt Ortenaukreis  erläutert das beschlossene Verfahren für Pflanzenschutzmittel bei Quellen im Wald oder direkt am Waldrand wie folgt:
1. Der Antragsteller erstellt einen Lageplan der Quelle/n. Des Weiteren füllt er gegebenenfalls eine Selbsterklärung aus, dass er in den letzten fünf Jahren in seinem Privatwald keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht hat. Im Falle von fremdem Privatwald muss er zudem Selbsterklärungen der jeweiligen Waldbesitzer einholen. Zudem muss angegeben werden, ob die Forstbetriebe zertifiziert sind (PEFC oder FSC).
2. Der Antragsteller reicht einen Antrag beim Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz auf Verzicht der  Pflanzenschutzmitteluntersuchung ein. Dem Antrag beigefügt sind der Lageplan sowie die Selbsterklärung/en.
3. Dem Antrag wird stattgegeben werden, wenn
a) das gesamte Einzugsgebiet der Quelle/n Waldgebiet ist;
b) im Quelleinzugsgebiet in den letzten fünf Jahren keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Für Staats- und Kommunalwald erfolgt diese Prüfung behördenintern. Im Falle von Privatwald muss  zudem eine Selbsterklärung aller Waldbesitzer eingereicht werden, deren Flächen im Quelleinzugsgebiet liegen.
c) sämtlicher Privatwald im Quelleinzugsgebiet zertifiziert ist.
Kosten, Tipps
Ulrich Müller, Vorsitzender des BLHV-Kreisverbandes Wolfach, veranschlagt die Kosten der Trinkwasseruntersuchung auf etwa 390 Euro (netto) mit Pflanzenschutzuntersuchung  und 310 Euro ohne    Pflanzenschutz. Müller bezieht sich dabei auf Angaben des Agrardienstes Baden, der diesen Service in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor anbietet. Müller empfiehlt, sich bei Fragen an die Bezirksgeschäftsstellen des BLHV zu wenden. Er geht zudem davon aus, dass sich Ortsverbände des BLHV in dieser  Frage in der Regel mit den Kommunen zusammentun