Politik | 19. Mai 2016

FIONA: Flächenüberlappungen bis 21. Juni korrigierbar

Von MLR/red
FIONA-Antragsteller können erstmals ihre Flächen bis 21. Juni abzugsfrei korrigieren, wenn die Verwaltung nach Vorabprüfungen Überlappungen bei der Flächenbeantragung festgestellt und auf Korrekturbedarf bei den Flächenangaben hingewiesen hat.
Wie das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mitteilt, besteht diese abzugsfreie Korrekturmöglichkeit ausschließlich für Flächen, die mit Flächen anderer Antragsteller überlappen (sogenannte GIS-1-Hinweise in FIONA), sowie für landwirtschaftliche Flächen, die außerhalb der Bruttofläche Landwirtschaft und somit außerhalb der von der Verwaltung abgegrenzten landwirtschaftlichen Fläche liegen (GIS-2-Hinweise in FIONA). Um Antragsteller bei der Flächenkorrektur zu unterstützen, hat das MLR unter www.fiona-antrag.de Hinweise zu den GIS-1- und GIS-2-Meldungen zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten alle  Antragsteller, die im laufenden Jahr mit FIONA gearbeitet haben, diese Hinweise per Post zugeschickt. Der Versand ist ab dem 20. Mai geplant.
Reguläre Nach- oder Änderungsmeldungen zu einem bereits eingereichten Antrag, die nicht auf die zuvor beschriebenen Hinweise zurückzuführen sind, können wie gewohnt bis einschließlich 13. Juni vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich meist um die Nach- oder Änderungsmeldung von neuen oder vergrößerten Schlägen. Diese Nach- oder Änderungsmeldungen sind – wie in den vergangenen Jahren – bis zum 31. Mai ohne Abzug und danach bis einschließlich 13. Juni mit einer Kürzung der Beihilfe für den gesamten betroffenen Schlag von ein Prozent pro Arbeitstag möglich. Informationen zu den Fristen und eventuellen Verspätungskürzungen können in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2016 nachgelesen werden. Neu ist, dass auch diese Nach- oder Änderungsmeldungen ab 2016 erstmals nur in FIONA erfolgen.
Antragsteller müssen beachten, dass Änderungen in FIONA – seien es Flächenkorrekturen nach Vorabprüfungen oder Nach- oder Änderungsmeldungen – erst dann rechtswirksam bei der unteren Landwirtschaftsbehörden eingegangen sind, wenn der Antrag in FIONA erneut abgeschlossen wurde und der zugehörige komprimierte Gemeinsame Antrag unterschrieben bei der unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen ist. Konkret bedeutet dies, dass für die Antragstellung mit FIONA ein komprimierter Antrag bei der unteren Landwirtschaftsbehörde vorliegen muss und – sollten Flächenkorrekturen nach Vorabprüfungen oder sonstige Änderungsanträge durch reguläre Nach- oder Änderungsmeldungen notwendig sein – ein weiterer unterschriebener komprimierter Antrag eingereicht werden muss.
  • Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA sowie zu Vorabprüfungen und Nachmeldungen hilft  die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter.
  • Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL. Der Benutzerservice ist von Montag bis Freitag von 7 bis 17.30 Uhr unter der Rufnummer 07154/ 9598-350 erreichbar. Zusätzlich ist die Hotline am Wochenende vom 18. und 19. Juni von 9 bis 17 Uhr mit eingeschränkter Kapazität unter der gleichen Nummer erreichbar.
  • Informationen zur Landwirtschaft in Baden-Württemberg sind auf der Homepage des MLR abrufbar. Informationen zu FIONA unter www.fiona-antrag.de.