Das von der Jägerschaft mitgetragene sogenannte
Schalenmodell stelle für die Tierarten im Nutzungs- und
Entwicklungsmanagement den vernünftigen Grund für die Bejagung im Sinne
des Tierschutzrechts heraus und hebe damit die Bedeutung der Jagd für
diese Tierarten hervor.
Arten im Schutzmanagement dürften dagegen nicht bejagt werden; hier
würdige das Schalenmodell die Hege als gesellschaftliche Aufgabe der
Jäger.
Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten dürften
nicht gejagt werden und stünden unabhängig von ihrer Erwähnung im
Jagdrecht in der Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.
„Das Gesetz bietet der Jagd die Chance, sich als moderne Jagd
darzustellen”, betonte Bonde. Die Jäger könnten deutlich machen, dass
sie nicht nur Tiere jagten, sondern durch Hege und Pflege auch einen
wichtigen Beitrag zum Naturschutz leisteten.
Unter den Jägern stieß der Entwurf des Jagd- und
Wildtiermanagementgesetzes auf keinen Zuspruch. Auf einem
außerordentlichen Landesjägertag des Landesjagdverbandes (LJV)
Baden-Württemberg stimmten die Delegierten vergangene Woche dem
vorgelegten Entwurf nicht zu.
Zugleich kündigten sie aber an, sich weiter im konstruktiv-kritischen
Dialog mit der Politik für die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs
einzubringen. Bereits zuvor hatte der LJV den Entwurf in einer
Presseverlautbarung als „keinen mitreißenden Aufbruch” gewertet. Die
Jäger als Hauptbetroffene könnten mit Kompromissen zwar leben; diese
dürften aber nicht sachfremd sein.
Zudem kritisierte der LJV Ermächtigungen für das
Landwirtschaftsministerium, durch die es wichtige Sachverhalte wie die
Jagd- und Schonzeiten oder die Umsetzung von Fütterungsregeln durch
Rechtsverordnung außerhalb eines parlamentarischen Verfahrens regeln
könne. Als „besonders gravierend” lehnt der LJV die Möglichkeit der
Herausnahme von Wildarten aus dem Jagdrecht ohne Mitwirkung des Landtags
als „nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentum” ab.
Das Schalenmodell sei hingegen eine Korrektur in die richtige Richtung. Im Gesamtzusammenhang kritisch sieht der LJV die
vorgesehene Jagdruhezeit im März und April im Hinblick auf das
Schwarzwild, trotz der vorgesehenen Ausnahmen.
Nach Auffassung der baden-württembergischen Landesverbände des
Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und des Bundes für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) ist der Gesetzentwurf ein Schritt nach
vorn. Allerdings sei die Landesregierung dem LJV sehr weit
entgegengekommen. Die Verantwortung für Tierarten, die nach dem
Bundesnaturschutzgesetz geschützt seien, müsse bei der Obersten
Naturschutzbehörde bleiben, sagte die BUND-Vorsitzende Brigitte
Dahlbender am Dienstag bei der Anhörung im Landwirtschaftsausschuss.