Politik | 26. März 2015

Deutschland macht bei Fristverlängerung nicht mit

Von AgE
Die EU-Kommission will es den Mitgliedstaaten freistellen, die Abgabefrist der Anträge für Betriebsprämien in diesem Jahr ausnahmsweise um einen Monat bis zum 15. Juni zu verlängern. Deutschland will davon jedoch keinen Gebrauch machen, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.
Erst seit 17. März läuft bei uns das Antragsverfahren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will an der Antragsfrist bis 15. Mai festhalten: Um besser kontrollieren und das Geld rechtzeitig auszahlen zu können – so die Begründung.
Hintergrund für das Brüsseler Angebot sind Klagen aus den Mitgliedstaaten über den erhöhten Aufwand zum Ausfüllen der Anträge im ersten Jahr mit dem Greening der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). EU-Agrarkommissar Phil  Hogan  kündigte den Schritt beim Treffen der europäischen Landwirtschaftsminister am 16. März  an (siehe BBZ 12/15, Seite 10) und präsentierte am 19. März einen  Vorschlag.
Der Kommissar räumte auf der Ratssitzung ein, er sei sich der Kraftanstrengung bewusst. Die Landwirte sollten nicht für Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Regeln bestraft werden. Das grüne Licht dürfte allerdings noch etwas auf sich warten lassen: Dem Vernehmen nach ist eine Abstimmung im zuständigen Verwaltungsausschuss erst für den 22. April geplant. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) teilte auf Anfrage mit, Deutschland werde von der Möglichkeit der Fristverlängerung keinen Gebrauch machen.
BMEL sieh Kontrollen gefährdet
„Bund und Länder haben große Anstrengungen unternommen und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Antragsfrist zum 15. Mai in Deutschland eingehalten werden kann”, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Die Landwirte seien bereits gut über die neuen Anforderungen informiert worden. Eine Verschiebung des Antragstermins würde den ordnungsgemäßen Verlauf der Kontrollen gefährden, denn ein besonderer Schwerpunkt der Durchführung liege hierzulande im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli, in dem die Anforderungen der Anbaudiversifizierung einzuhalten seien. Vor diesen Kontrollen müssten die Antragsangaben erfasst und aufbereitet werden.  Ferner gefährde eine Verschiebung der Antragstellung das Ziel, die landwirtschaftlichen Direktzahlungen noch vor Jahresende auszuzahlen.
Ähnlich äußerte sich der Staatssekretär in Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium, Peter  Sanftleben. Anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) betonte Sanftleben am 20. März, dass sich die Länderagrarminister nach einer kurzfristig angesetzten Aussprache eindeutig positioniert hätten. „Es ist zwar zu begrüßen, dass die Probleme des Antragsverfahrens für die Landwirte und die Verwaltungen Thema auf höchster EU-Ebene sind. Eine Verlängerung des Antragszeitraums führt aber dazu, dass die abschließende Prämienzahlung im Jahr 2015 unmöglich wird”, so der Staatssekretär.
DBV: Beihilfe rechtzeitig auszahlen
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim  Rukwied, appellierte indes an die Agrarminister von Bund und Ländern, die Weichen dafür zu stellen, dass die Landwirte ihre EU-Direktzahlungen ordnungsgemäß im Dezember 2015 erhalten. Seinen Aufruf richtete Rukwied an die Agrarministerkonferenz, die vergangene Woche in Bad Homburg stattfand. Bereits zuvor hatte sich der DBV-Präsident deswegen an Bundeslandwirtschaftsminister Christian  Schmidt  und die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Hessens Landwirtschaftsministerin Priska  Hinz, gewandt.
Rukwied wies auf dem Kreisbauerntag in der Grafschaft Diepholz darauf hin, dass dem Bauernverband Informationen aus den Verwaltungen der Bundesländer vorlägen, nach denen wegen zusätzlicher Greening-Kontrollen und Verfahren zum Datenabgleich eine Verzögerung der Direktzahlungen ins Jahr 2016 drohe. Eine rechtzeitige Auszahlung bis Ende dieses Jahres sei für die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe aber dringend erforderlich. „Die bürokratische Umsetzung der Reform der EU-Agrarpolitik ist ohnehin eine starke Belastung für Landwirte und Behörden. Es ist für die Bauern nicht akzeptabel, dass dies auch noch zu finanziellen Ausfällen und Zahlungsverzögerungen führt”, stellte Rukwied klar. Daher müssten die Agrarminister die notwendigen Vorkehrungen für den rechtzeitigen Abschluss der Kontrollen und des Datenabgleichs treffen, um die Auszahlung der Direktzahlungen in diesem Jahr zu gewährleisten, unterstrich der DBV-Präsident. Notfalls könnte eine vereinfachte Vorauszahlung eingefordert werden.
Hogan will nur Details vereinfachen
Unterdessen geht die Diskussion über eine Vereinfachung der GAP weiter. EU-Kommissar Phil Hogan bestand  darauf, dass in der Vereinfachungsdebatte kurzfristig nur Details geändert werden sollten. Dabei erhielt er Unterstützung unter anderem von Frankreich, Spanien und Irland, die Planungssicherheit für ihre Betriebe verlangten. Der deutsche Minister verschärfte den Ton und forderte, auch über eine Änderung des Reformkompromisses von 2013 zu sprechen.  In Deutschland gebe es  weiter Probleme mit der Anwendung der Bezeichnung des „aktiven Landwirts” – und wenn man hier etwas ändern wolle, gelange man zwangsläufig sehr nahe an den Basisrechtsakt. Im Europaparlament ist für den 5. Mai eine Anhörung zum Thema GAP-Vereinfachung angesetzt.
Frankreich verschiebt Antragsfrist und will trotzdem rechtzeitig zahlen
Entgegen der deutschen Position, an der Antragsfrist  15. Mai festzuhalten, gewährt Frankreich den Landwirten eine Verlängerung der Antragsfrist vom 15. Mai auf 9. Juni. Dies berichtet das französische landwirtschaftliche Wochenblatt „La France Agricole” am 13. März und bezieht sich dabei auf Angaben des französischen Landwirtschaftsministers Stéphane Le Foll. Dieser  hat laut dem Bericht   zugesichert, dass die Verschiebung der Frist keine Auswirkungen  hat auf den Auszahlungszeitpunkt der Fördermittel. Das Geld soll noch vor Jahresende den Landwirten zur Verfügung stehen.