Die EU-Kommission will es den Mitgliedstaaten freistellen, die Abgabefrist der Anträge für Betriebsprämien in diesem Jahr ausnahmsweise um einen Monat bis zum 15. Juni zu verlängern. Deutschland will davon jedoch keinen Gebrauch machen, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.
Erst seit 17. März läuft bei uns das Antragsverfahren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will an der Antragsfrist bis 15. Mai festhalten: Um besser kontrollieren und das Geld rechtzeitig auszahlen zu können – so die Begründung.
Hintergrund für das Brüsseler Angebot sind Klagen aus den Mitgliedstaaten über den erhöhten Aufwand zum Ausfüllen der Anträge im ersten Jahr mit dem Greening der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). EU-Agrarkommissar Phil Hogan kündigte den Schritt beim Treffen der europäischen Landwirtschaftsminister am 16. März an (siehe BBZ 12/15, Seite 10) und präsentierte am 19. März einen Vorschlag.
Der Kommissar räumte auf der Ratssitzung ein, er sei sich der Kraftanstrengung bewusst. Die Landwirte sollten nicht für Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Regeln bestraft werden. Das grüne Licht dürfte allerdings noch etwas auf sich warten lassen: Dem Vernehmen nach ist eine Abstimmung im zuständigen Verwaltungsausschuss erst für den 22. April geplant. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) teilte auf Anfrage mit, Deutschland werde von der Möglichkeit der Fristverlängerung keinen Gebrauch machen.
BMEL sieh Kontrollen gefährdet
„Bund und Länder haben große Anstrengungen
unternommen und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die
Antragsfrist zum 15. Mai in Deutschland eingehalten werden kann”,
erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Die Landwirte seien bereits
gut über die neuen Anforderungen informiert worden. Eine Verschiebung
des Antragstermins würde den ordnungsgemäßen Verlauf der Kontrollen
gefährden, denn ein besonderer Schwerpunkt der Durchführung liege
hierzulande im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli, in dem die Anforderungen
der Anbaudiversifizierung einzuhalten seien. Vor diesen Kontrollen
müssten die Antragsangaben erfasst und aufbereitet werden. Ferner
gefährde eine Verschiebung der Antragstellung das Ziel, die
landwirtschaftlichen Direktzahlungen noch vor Jahresende auszuzahlen.
Ähnlich äußerte sich der Staatssekretär in Mecklenburg-Vorpommerns
Landwirtschaftsministerium, Peter Sanftleben. Anlässlich der
Agrarministerkonferenz (AMK) betonte Sanftleben am 20. März, dass sich
die Länderagrarminister nach einer kurzfristig angesetzten Aussprache
eindeutig positioniert hätten. „Es ist zwar zu begrüßen, dass die
Probleme des Antragsverfahrens für die Landwirte und die Verwaltungen
Thema auf höchster EU-Ebene sind. Eine Verlängerung des Antragszeitraums
führt aber dazu, dass die abschließende Prämienzahlung im Jahr 2015
unmöglich wird”, so der Staatssekretär.
DBV: Beihilfe rechtzeitig auszahlen
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV),
Joachim Rukwied, appellierte indes an die Agrarminister von Bund und
Ländern, die Weichen dafür zu stellen, dass die Landwirte ihre
EU-Direktzahlungen ordnungsgemäß im Dezember 2015 erhalten. Seinen
Aufruf richtete Rukwied an die Agrarministerkonferenz, die vergangene
Woche in Bad Homburg stattfand. Bereits zuvor hatte sich der
DBV-Präsident deswegen an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Hessens
Landwirtschaftsministerin Priska Hinz, gewandt.
Rukwied wies auf dem Kreisbauerntag in der Grafschaft Diepholz darauf
hin, dass dem Bauernverband Informationen aus den Verwaltungen der
Bundesländer vorlägen, nach denen wegen zusätzlicher Greening-Kontrollen
und Verfahren zum Datenabgleich eine Verzögerung der Direktzahlungen
ins Jahr 2016 drohe. Eine rechtzeitige Auszahlung bis Ende dieses Jahres
sei für die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe aber dringend
erforderlich. „Die bürokratische Umsetzung der Reform der
EU-Agrarpolitik ist ohnehin eine starke Belastung für Landwirte und
Behörden. Es ist für die Bauern nicht akzeptabel, dass dies auch noch zu
finanziellen Ausfällen und Zahlungsverzögerungen führt”, stellte
Rukwied klar. Daher müssten die Agrarminister die notwendigen
Vorkehrungen für den rechtzeitigen Abschluss der Kontrollen und des
Datenabgleichs treffen, um die Auszahlung der Direktzahlungen in diesem
Jahr zu gewährleisten, unterstrich der DBV-Präsident. Notfalls könnte
eine vereinfachte Vorauszahlung eingefordert werden.
Hogan will nur Details vereinfachen
Unterdessen geht die Diskussion über eine
Vereinfachung der GAP weiter. EU-Kommissar Phil Hogan bestand darauf,
dass in der Vereinfachungsdebatte kurzfristig nur Details geändert
werden sollten. Dabei erhielt er Unterstützung unter anderem von
Frankreich, Spanien und Irland, die Planungssicherheit für ihre Betriebe
verlangten. Der deutsche Minister verschärfte den Ton und forderte,
auch über eine Änderung des Reformkompromisses von 2013 zu sprechen. In
Deutschland gebe es weiter Probleme mit der Anwendung der Bezeichnung
des „aktiven Landwirts” – und wenn man hier etwas ändern wolle, gelange
man zwangsläufig sehr nahe an den Basisrechtsakt. Im Europaparlament ist
für den 5. Mai eine Anhörung zum Thema GAP-Vereinfachung angesetzt.
Frankreich verschiebt Antragsfrist und will trotzdem rechtzeitig zahlen
Entgegen der deutschen Position, an der Antragsfrist 15. Mai festzuhalten, gewährt Frankreich den Landwirten eine Verlängerung der Antragsfrist vom 15. Mai auf 9. Juni. Dies berichtet das französische landwirtschaftliche Wochenblatt „La France Agricole” am 13. März und bezieht sich dabei auf Angaben des französischen Landwirtschaftsministers Stéphane Le Foll. Dieser hat laut dem Bericht zugesichert, dass die Verschiebung der Frist keine Auswirkungen hat auf den Auszahlungszeitpunkt der Fördermittel. Das Geld soll noch vor Jahresende den Landwirten zur Verfügung stehen.