Politik | 12. April 2017

Der Mindestlohn drückt die Zahl der Saisonarbeitskräfte

Von AgE
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) rechnet damit, dass der Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft weiter kontinuierlich zurückgeht.
Es wird laut Gesamtverband der Arbeitgeberverbände deutlich, dass sich die Betriebe zunehmend auf die leistungsfähigeren Personen konzentrieren.
Dessen Geschäftsführer Burkhard Möller sieht darin eine unmittelbare Folge der Einführung des Mindestlohns. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2017 in West und Ost einheitlich 8,60 Euro; zum 1. November dieses Jahres steigt er auf 9,10 Euro. „Die Betriebe nutzen jede Möglichkeit zur Mechanisierung”, betont  Möller.  Dem Verbandsgeschäftsführer zufolge stehen auch in diesem Jahr genügend Saisonarbeitskräfte zur Verfügung, die vornehmlich aus Rumänien und Polen stammen. Es werde deutlich, dass sich die Betriebe dabei zunehmend auf die leistungsfähigeren Personen konzentrierten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Zahl der in der Landwirtschaft eingesetzten Saisonbeschäftigten von rund 330000 im Jahr 2010 und knapp 315000 im Jahr 2013 auf rund 285000 im Vorjahr zurückgegangen. Unterdessen hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eine Aufklärungsaktion für osteuropäische Saisonarbeitskräfte gestartet. Ebenso wie in den Vorjahren verteilt die Gewerkschaft anlässlich des Beginns der Spargelernte Informationsblätter in mehreren Sprachen. Im Mittelpunkt steht die Lohnregelung. „Leider beobachten wir immer wieder, dass Saisonkräfte nicht ihren vollen Lohn erhalten”, teilte der Stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Harald Schaum, mit. Es sei kaum zu fassen, so Schaum, „wie einfallsreich manche Arbeitgeber sind, wenn es um die Lohnprellerei geht”. Sie hätten es dabei umso leichter, je weniger die Beschäftigten ihre Ansprüche kennen würden.
In der Landwirtschaft hat es im vergangenen Jahr indes nur wenige Verstöße gegen die Mindestlohnregelung gegeben. Allerdings hat deren Zahl im Vergleich zu 2015 zugenommen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Kontrolle von Mindestlöhnen hervorgeht, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 2016 gegen 34 landwirtschaftliche Arbeitgeber Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des branchenspezifischen Mindestlohns eingeleitet. Dabei wurden Geldbußen im Gesamtumfang von rund 192000 Euro verhängt.
Im Rahmen einer FKS-Schwerpunktprüfung im Bereich Landwirtschaft wurden im Vorjahr 370 landwirtschaftliche Arbeitgeber kontrolliert; 2015 waren es 365. Dabei waren neun Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Über alle Branchen hinweg wurden 2016 mehr als 40000 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft, davon allein knapp 17000 im Baugewerbe. Die Zahl der Ermittlungsverfahren in Sachen Mindestlohn belief sich zusammen auf rund 3500. Festgesetzt wurden Geldbußen in Höhe von knapp 49 Millionen Euro, davon 20,5 Millionen Euro im Baugewerbe.