DBV: So geht’s einfacher
Im Bereich der ökologischen Vorrangflächen seien Puffer-, Waldrand- und Feldrandstreifen zu einem System mit einfachen und einheitlichen Anforderungen zu bündeln, die gut in die Nutzung integriert werden könnten. Vorhandene Kleinstrukturen und Landschaftselemente müssten in einem einfacheren Verfahren als bisher berücksichtigt werden können. Nicht sachgerecht ist dem DBV zufolge die derzeitige Fünf-Jahres-Definition beim Dauergrünland. Sie veranlasse Landwirte dazu, mehrjährige Ackerfutternutzungen mit Grünpflanzen periodisch umzuwandeln, obwohl betrieblich eine längerfristige Grünlandnutzung sinnvoll sei.
Die Eigenschaft des „aktiven Landwirts” als Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen sei auf das Kriterium zu reduzieren, dass eine aktive Bewirtschaftung der Fläche erfolgt. Handlungsbedarf sieht der Bauernverband auch bei den Länderprogrammen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER). Die EU-Kommission müsse hier ihre Dokumentationsvorgaben auf das Wesentliche reduzieren. Erforderlich seien ferner Vereinfachungen in den Bestimmungen für Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse sowie bei Wein.