Land und Leute | 16. März 2017

Das war's dann für das Einheitsforstamt

Von Daniel Haupt
Das Einheitsforstamt soll zerschlagen werden: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Sichtweise des Bundeskartellamts in Baden-Württemberg bestätigt. Forstminister Peter Hauk will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Die Sicht des OLG und des Kartellamts degradiere den Wald zur Holzfabrik, kritisierte Peter Hauk.
Demnach bleibt es dem Land untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen. Ebenso dürfen Besitzer von Waldflächen mit einer Größe von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durch das Land durchführen lassen, wenn es hierfür eigenes Personal einsetzt oder für seine Dienstleistungen keine kostendeckenden Entgelte verlangt.
Sichtlich verärgert reagierte Forstminister Peter Hauk am Mittwoch vor Journalisten in Stuttgart: „Die Entscheidung  überzeugt in keiner Weise und wird deshalb von uns auch keinesfalls akzeptiert”, betonte er.
Mit der Entscheidung stünde das Einheitsforstamt baden-württembergischer Prägung vor dem Aus. Deshalb will Hauk dem Kabinett eine letztinstanzliche Klärung vorschlagen. Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Hauk: OLG setzt sich über Gesetzgeber hinweg
Das Oberlandesgericht (OLG) erklärt, dass das Land Baden-Württemberg sowohl beim gebündelten Verkauf von Rundholz aus nichtstaatlichen Wäldern als auch durch die Übernahme von Dienstleistungen für andere Waldbesitzer als Unternehmen im kartellrechtlichen Sinne handle und den freien Wettbewerb beim Verkauf von Rundholz verfälsche. Die vom Bundesgesetzgeber neu eingeführte Regelung des Bundeswaldgesetzes sei deshalb europarechtswidrig und nicht zu beachten.  
Hauk entgegnet: „Mit seinem Urteil setzt sich das OLG Düsseldorf über den Willen des Bundesgesetzgebers hinweg!” Er wundere sich, warum das OLG geurteilt habe und nicht den Fall an den Europäischen Gerichtshof abgegeben habe, wenn schon die Auffassung bestehe, dass nach EU-Recht geurteilt werde. 
3400 Mitarbeiter getroffen
Es müsse geprüft werden, welche organisatorischen Änderungen an der Forstorganisation vorgenommen werden, um insbesondere das Schadensersatzrisiko für das Land zu vermindern. Nun soll ein Landesbetrieb in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, die Kernaufgaben im Staatswald übernehmen wird.
Von der Zerschlagung des Einheitsforstamts sind rund 3400 Mitarbeiter betroffen, rund 1000 Mitarbeiter davon sind direkt für Kommunen und Privatwaldbesitzer tätig und müssten daher andere Aufgaben übernehmen.  
Das Landeswaldgesetz soll dahingehend geöffnet werden, dass auch private Anbieter  Dienstleistungen anbieten können. Die Zahl der Holzanbieter werde wesentlich zunehmen, daher benötigten die Säger viel mehr Ansprechpartner, um auf ihre  Holzmenge zu kommen, erwartet Hauk.