Bürgermeister befürchten Chaos
Die Landesregierung favorisiert für die Zeit ab 2017 ein Modell, wonach der Staatsforst isoliert von den übrigen Waldbesitzarten geführt wird. Es ist vor allem die markt- und absatzbetonte Betrachtungsweise durch das Kartellamt und die kritisierte Verknüpfung mit bestimmten Serviceleistungen wie dem Holzauszeichnen, die zu den Änderungen führt.
Nach Darstellung von Reger engte das Kartellamt den Spielraum für die Forstbehörde zunehmend ein: Ende Juni kam nun die Präzisierung, dass für Waldbesitzer künftig sowohl beim Holzverkauf als auch bei sämtlichen forstlichen Dienstleistungen eine freie Wahl bestehen müsse, ob sie künftig in Eigenregie handeln können oder gemeinschaftlich mit anderen. Ihnen soll auch offen bleiben, ob sie per Dienstleistung von Dritten betreut werden wollen, das heißt von privatwirtschaftlichen Unternehmern.
Das Kartellamt stellte auch klar, dass die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftswald und die Forsteinrichtung nicht mehr wie bisher ausschließlich Ländersache und damit eine Sache der Unteren Forstbehörde (Landratsamt) bleiben darf. Deshalb müsse auch das Landeswaldgesetz geändert werden.
Die Gebührenhöhe für die Dienstleistungen müsse sich künftig nach den tatsächlichen Kosten richten. Vor allem aber dürfe ihre Höhe nicht mehr vom Land bestimmt werden, sondern vom Markt. Damit müssen auch die Landkreise und Kommunen ihr bestehendes Dienstleistungsangebot für den Körperschaftswald ändern. Der Privatwald ist davon ebenfalls betroffen. Kreise und Kommunen werden Konkurrenz bekommen von anderen Kommunen oder Zweckverbänden, aber auch von privaten Dienstleistungsanbietern und von Forstbetriebsgemeinschaften.
Insgesamt folgt daraus, dass ab 2017 bei den Unteren Forstbehörden nur noch hoheitliche Funktionen verbleiben, wie beispielsweise Qualitätsüberwachung und Holzeinschlagskontrolle. Die Kommunen oder deren Zweckverbände werden voraussichtlich eigene Förster einstellen oder künftig wie der Privatwald einen Dienstleistungsförster engagieren. Sie können die Forstarbeit auch einer Forstbetriebsgemeinschaft übergeben.
Fortan würde also ein Trennungsstrich gezogen zwischen der Dienstleistungsfunktion und der Hoheitsfunktion. Unter diesen Voraussetzungen befürchten die Bürgermeister einen neuen Fleckenteppich, chaotische Zustände und einen Rückgang bei Beratung und Waldpflege, wurde in Rottenburg deutlich. Schließlich zweifelten sie an der künftigen Freiheit der Kommunen gegenüber ihren Landkreisen.
Haufen ungesägter Bretter”, schimpfte er.
Jerg Hilt, Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg, fragte nach Konsequenzen für die Privateigentümer. „Wir stehen vor tiefgreifenden Veränderungen”, antwortete Max Reger. Es sei noch völlig unklar, ob Kommunen ihren Dienstleistungsbedarf künftig übertragen können oder ihn öffentlich ausschreiben müssen, eine Frage, die sowohl für Unternehmer als auch für Forstbetriebsgemeinschaften bedeutsam sei. Vor allem müsse das Verhältnis zwischen Landkreis und Privatwaldbesitzern rechtlich aufgearbeitet werden, zusammen mit der Vergütungsfrage.
Wegen der steigenden Gebühren hofft Reger zumindest auf eine Teilkompensation in Form einer direkten Landesförderung für die Waldeigentümer. Dazu müsse überlegt werden, wie mit MEPL-Fördermitteln im Privatwald zielgerichtet weitere Zusammenschlüsse gefördert werden könnten. Für Kommunen seien weitere Mittel unwahrscheinlich.