Die Europäische Kommission erwägt als eine mögliche Option bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Direktzahlungen aus der Ersten Säule je Betrieb zu kappen. Davon sollen mittlere und kleine Betriebe profitieren.
Um die Verteilung der Mittel „gerechter” zu gestalten, denkt die Brüssler Kommission darüber nach, die Direktzahlungen je Betrieb auf 60000 bis 100000 Euro zu begrenzen.
Die Direktzahlungen sollen auf einen jährlichen Betrag zwischen 60 000 Euro und 100 000 Euro je landwirtschaftlichen Betrieb begrenzt werden. Dabei sollte jedoch die Beschäftigung in den Betrieben Berücksichtigung finden, um keine Arbeitsplätze zu gefährden. Diese mögliche Option, die laut Kommission noch der weiteren Analyse bedarf, findet sich in einem internen Papier zur Zukunft der GAP nach 2020.
Hogan will Pläne bald vorstellen
Die offizielle Vorstellung der
Mitteilung dazu durch EU-Agrarkommissar Phil Hogan ist für den
29. November geplant. Durch eine Kappung soll die Verteilung der Mittel
„gerechter” werden, da der Kommis-
sion zufolge gegenwärtig etwa 20 Prozent der Landwirte zusammen rund 80
Prozent der Direktzahlungen erhalten. Ziel müsse vor allem sein, die
Mittel eher den mittelständischen Familienbetrieben mit 5 ha bis 250 ha und kleinen Höfen mit weniger als 5
ha zukommen zu lassen. Dazu sei eine Umverteilung der jetzigen
Zahlungen notwendig, heißt es in dem Bericht. Zudem wird bei den Direktzahlungen auch eine stärkere Harmonisierung der Beträge zwischen
den Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen West und Ost, angestrebt.
Zwar gebe es deutliche Unterschiede zwischen den durchschnittlichen
Einkommen in den Mitgliedsländern, doch stünden alle Landwirte Europas
vor ähnlichen Herausforderungen.
Agrarsektor vor Risiken schützen
Des Weiteren wird in dem Kommissionspapier auf die
Notwendigkeit eines besseren Risikomanagements verwiesen. Im
Zusammenhang mit der stärkeren Marktorientierung der GAP führe ein
umfangreicheres Marktengagement zu höheren Risiken durch
Preisvolatilität sowie einem zunehmenden Druck auf die
landwirtschaftlichen Einkommen. Risiken ergäben sich auch aufgrund des
Klimawandels und weiterer schwer einzuschätzender Wetterunbilden.
Ziel müsse es sein, die Widerstandsfähigkeit der Betriebe zu verbessern
und gleichzeitig Anreize für private Initiativen zu schaffen. Daher wird
von der Kommission erwogen, die Landwirte im Rahmen der künftigen GAP
auch beim Management verschiedener Risiken stärker zu unterstützen.
Vorstellbar ist für die Brüsseler Beamten hier die Einrichtung von
Krisenfonds.
Darüber hinaus sollte nach den Überlegungen der EU-Behörde den Bauern
dabei geholfen werden, ihre Position in der Wertschöpfungskette zu
stärken, damit diese auf dem Markt ein höheres Einkommen erzielen
können. In dem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass das mittlere
Einkommen der Landwirte in allen Mitgliedstaaten noch deutlich unterhalb
des Durchschnittseinkommens aller Beschäftigten liegt.
Investitionsstau abbauen
Die Brüsseler Kommission sieht zudem einen Investitionsstau in
der Landwirtschaft, zu dessen Abbau die Europäische Investitionsbank
(EIB) den Landwirten mehr Unterstützung zukommen lassen sollte. Die mit
der EU-Agrarpolitik verbundenen administrativen Auflagen sollen der
Behörde zufolge verringert und auf das „notwendige Maß” begrenzt werden.
So solle es mehr zielorientierte Maßnahmen geben, auch um die
Subsidiarität zu stärken.