Politik | 31. August 2017

Brüssel genehmigt neue Steillagenförderung für Winzer

Von MLR/red
Einer neuen Steillagenförderung für den Weinbau in Baden-Württemberg in Höhe von bis zu 3000 Euro je Hektar und Jahr steht von Brüssel aus nichts mehr im Weg. Jetzt muss noch der Landtag zustimmen.
 „Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die ökologisch wertvollen Weinbausteillagen und gewachsenen Weinbaukulturlandschaften zu erhalten. Die Zustimmung der EU-Kommission zur neuen Steillagenförderung ab 2018 liegt nun vor”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Montag  in Stuttgart. Förderfähig seien nur sehr steile Weinberge innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssten.
Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Deshalb sei  der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was fünf Ar entspreche. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Landtag im Haushalt 2018/19 sei eine Förderung von bis zu 3000 Euro je Hektar und Jahr vorgesehen. Wie das Ministerium mitteilt, können Betriebe bereits ab Ende Oktober bis 31. Dezember 2017  die Absicht  zur Teilnahme am Förderprogramm bei den unteren Landwirtschaftsbehörden anzeigen. Anträge können dann über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2018 gestellt werden. Die Antragsteller müssen sich für fünf Jahre verpflichten.  Der Einstieg ist laut Ministerium auch in den Folgejahren möglich.