Politik | 30. März 2017

Bis 2020 auf 0,3 Prozent Zuwachs begrenzt

Von AgE
Im deutschen Weinbau wird die Begrenzung von Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der bundesweiten Rebfläche nicht nur für 2018 und 2019 gelten, sondern auch für 2020. Das bestimmt die Novelle des Weingesetzes, die am 24. März vom Bundestag verabschiedet wurde.
Neue Regeln für den Weinbau in Deutschland: Der Bundestag verabschiedete die Novelle des Weingesetzes.
Mit dieser Regelung soll ein künftiges Überangebot am deutschen Weinmarkt verhindert werden.
In die gleiche Richtung zielt die Begrenzung der Hektarerträge für Weine ohne Herkunftsbezeichnung, insbesondere für Flächen außerhalb der Anbau- und Landweingebiete. Hier gilt gemäß der Novelle künftig bundeseinheitlich ein Höchstertrag von 200 hl pro Hektar. Den Landesregierungen wird aber die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung selbst einen geringeren Hektarertrag festzulegen.
Des Weiteren sieht die Neuregelung eine Anhebung der Bagatellgrenze der Rebfläche vor, oberhalb derer die Weinbaubetriebe abgabepflichtig für den Deutschen Weinfonds (DWF) werden, und zwar von 5 Ar auf 10 Ar. Damit soll  Verwaltungsaufwand eingespart werden, und zwar – je nach Bundesland –  geschätzte fünf bis zehn Prozent.
Das geplante Gesetz sieht außerdem Ermächtigungen vor, mit denen die Länder in die Lage versetzt werden, sowohl Schutzgemeinschaften zur Verwaltung der Lastenhefte als auch Branchenverbände auf ihrem Hoheitsgebiet zu erlauben.
Verwaltung vereinfachen
Dies soll die Verwaltung von herkunftsgeschützten Weinen vereinfachen, da die Anträge zur Änderung der Produktspezifikationen einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe nicht mehr einzeln durch die Erzeuger, sondern durch die jeweilige Schutzgemeinschaft vorbereitet und gestellt werden können. Zur Vereinfachung soll es auch möglich sein, dass die Anerkennung der Organisationen durch das am stärksten betroffene Bundesland erfolgt. Andere betroffene Länder müssen allerdings bei einer Anerkennung um ihr Einvernehmen gefragt werden. Eine Organisation kann jedoch nur anerkannt werden, wenn sie eine Gruppe von Erzeugern vertritt, die für das bestimmte Anbaugebiet oder Landweingebiet hinreichend repräsentativ ist. Dies ist der Fall, wenn die Mitglieder in dem Gebiet über mindestens zwei Drittel der Rebflächen verfügen und auf sie auch zwei Drittel der Weinerzeugung entfallen.
Sicherheit für die Winzer
Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Kordula Kovac hoben hervor, dass mit den Maßnahmen die notwendige Sicherheit für die deutschen Winzer geschaffen werde. Vereinfachte Verfahren und bessere Verwaltungen brächten Vorteile und sorgten dafür, dass der deutsche Weinbau  wettbewerbsfähig bleibe. Gustav Herzog (SPD) stellte fest, dass mit der Gesetzesänderung der Weg einer sehr praxisorientierten, behutsamen Weinbaupolitik fortgesetzt werde. Der Obmann von Bündnis 90/Die Grünen im Agrarausschuss, Harald Ebner, betonte, dass die Novelle dem Grundsatz „Klasse statt Masse” folge und die Kulturlandschaften sowie die wirtschaftlichen Potenziale in den ländlichen Regionen erhalten würden.