Politik | 16. November 2017

Benachteiligtes Gebiet schrumpft kräftig

Von Daniel Haupt
Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg und die Ausgestaltung der Förderung stellte Agrarminister Peter Hauk am Mittwoch in Stuttgart vor.
Die Karte der benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg zeigt die alte (gelb umrandet) und neue Kulisse.
Die Abgrenzung gilt für 2018, tritt aber wahrscheinlich erst 2019 in Kraft, sagte Hauk vor Journalisten im Stuttgarter Landtag. Die Abgrenzung  erfolgt auf Ebene der Gemarkung. Diese gilt dann als benachteiligt, wenn mindestens 60 % der Landwirtschaftsfläche aufgrund der biophysikalischen Indikatoren als benachteiligt eingestuft werden und die Ertragsmesszahl kleiner als 46,6 ist.
Insgesamt verringert sich die Kulissenfläche für die Ausgleichszulage landesweit von ursprünglich etwa 916.000 ha um rund 354.000 ha (minus 38,65 %) auf rund 562.000 ha. Die Flächen in den Berggebieten verringern sich dabei von knapp 200.000  auf 112.000 ha. Die  sogenannten  „Kleinen Gebiete” entfallen ganz, vorher waren dies rund 23.000 ha. Das benachteiligte Gebiet reduziert sich von rund 774.000 ha auf knapp 450.000 ha.
Gewinner und Verlierer
Gewinner sind vor allem das württembergische Allgäu und Teile der Rheinebene, Verlierer die Regionen Schwäbisch-Hall, Hohenlohe und Ostalb, wo die Zahlung ab 2019 komplett wegfällt. Die bisherige jährliche Förderung von rund 30 Mio. Euro bleibt in etwa gleich. In der neuen Kulisse ist die Förderung von Ackerflächen (einschließlich Dauerkulturen usw.) mit mindestens 25 Euro/ha vorgeschrieben, es gibt eine Staffelung nach Ertragsmesszahl (Finanzbedarf rund 4,87 Mio. Euro).
Bei Grünland liegen dagegen die gestaffelten Fördersätze in Anlehnung an die bisherige Förderung bei rund 40 bis 100 Euro/ha, es gibt keinen separaten Zuschlag für Tierhalter.
Die Förderung der Berggebiete soll unverändert bleiben,  der Mindestbetrag beträgt weiter 25 Euro/ha, das ergibt einen Finanzbedarf von rund 11,7 Mio. Euro jährlich. Grünland mit Tierhaltung in Berggebieten wird nach Ertragsmesszahl gestaffelt mit zwischen 100 und 150 Euro/ ha gefördert, die verfügbaren Mittel liegen bei 13,09 Mio. Euro.
Bereits seit 2014 gibt es ein verstärktes Engagement zur verpflichtenden Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen. Die bisherige Gebietsabgrenzung beruht auf Abgrenzungen aus Mitte der 1970er und Mitte der 1980er-Jahre.
Zukünftig wird die Abgrenzung in der ersten Stufe nach sogenannten biophysikalischen Kriterien vorgenommen. In Baden-Württemberg werden die Indikatoren Temperatur, Wasserführung im Boden, Bodenart, Durchwurzelungstiefe und steile Hanglage angewandt.
In der zweiten Stufe wird die Abgrenzung durch Feinabstimmung („Finetuning”) erfolgen. Angedacht ist außerdem noch eine dritte Stufe, die aber laut  Hauk noch nicht konzipiert ist.