Benachteiligtes Gebiet schrumpft kräftig
Insgesamt verringert sich die Kulissenfläche für die Ausgleichszulage landesweit von ursprünglich etwa 916.000 ha um rund 354.000 ha (minus 38,65 %) auf rund 562.000 ha. Die Flächen in den Berggebieten verringern sich dabei von knapp 200.000 auf 112.000 ha. Die sogenannten „Kleinen Gebiete” entfallen ganz, vorher waren dies rund 23.000 ha. Das benachteiligte Gebiet reduziert sich von rund 774.000 ha auf knapp 450.000 ha.
Bei Grünland liegen dagegen die gestaffelten Fördersätze in Anlehnung an die bisherige Förderung bei rund 40 bis 100 Euro/ha, es gibt keinen separaten Zuschlag für Tierhalter.
Die Förderung der Berggebiete soll unverändert bleiben, der Mindestbetrag beträgt weiter 25 Euro/ha, das ergibt einen Finanzbedarf von rund 11,7 Mio. Euro jährlich. Grünland mit Tierhaltung in Berggebieten wird nach Ertragsmesszahl gestaffelt mit zwischen 100 und 150 Euro/ ha gefördert, die verfügbaren Mittel liegen bei 13,09 Mio. Euro.
Zukünftig wird die Abgrenzung in der ersten Stufe nach sogenannten biophysikalischen Kriterien vorgenommen. In Baden-Württemberg werden die Indikatoren Temperatur, Wasserführung im Boden, Bodenart, Durchwurzelungstiefe und steile Hanglage angewandt.
In der zweiten Stufe wird die Abgrenzung durch Feinabstimmung („Finetuning”) erfolgen. Angedacht ist außerdem noch eine dritte Stufe, die aber laut Hauk noch nicht konzipiert ist.